Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit § 99 Abs. 2 Nr. 6 BBG

  • Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie Menschen auf die Idee kommen Anstand und Moral mit "Neid" zu verwechseln...

    Das Argument hat mich schon bei Gutenberg irritiert, da meinten auch viele man sei ja nur neidisch auf Herrn von und zu copy und paste. Auf die Idee, dass man es einfach nur ablehnt, dass ein Staatsdiener sich in ein möglichen Interessenwiderspruch begibt oder ein Minister gegen Gesetze verstoßen, auf die Idee kommen einige hier scheinbar nicht mehr.

    Hier hat auch keiner etwas dagegen, dass ein Rechtspfleger seinen Job kündigt und auf dem freien Markt in der Inkassobranche zum "Millionär" wird, anstatt seine "Armut" zu verwalten.

    Ich habe aber was dagegen, dass sich einige vom Staat die Miete zahlen lassen, ihre eigentliche Arbeitskraft aber in Nebenberufen einsetzen und sich dann noch als Leistungsträger hinstellen, während die Arbeit bei Gericht etc. liegen bleibt.

  • Das wird man aber nur bei genauem Hinsehen im jeweiligen Einzelfall überhaupt beurteilen können, was hier im Forum mangels Preisgabe dieser persönlichen Einzelheiten kaum möglich sein wird.

    Ein Generalverdacht würde außer Acht lassen, dass es Staatsdiener gibt (!), die ihre Miete komplett selbst zahlen, ihre Arbeitskraft hauptsächlich im Beamtenberuf einsetzen, weitgehend (ab und zu ein paar Tage ist nicht ungewöhnlich) rückstandsfrei arbeiten und trotzdem Energie und Zeit für eine (erlaubte) Nebentätigkeit haben. Hinzuzufügen ist, dass es Nebentätigkeiten gibt, die vom Dienstherrn ausdrücklich erwünscht und initiiert sind.

    Schwarze Schafe wird es sicher geben. Die Mehrheit der Beamten bzw. Rechtspfleger zählt ziemlich sicher nicht dazu. Wie bei allen Gruppen, die jede ihre eigenen schwarzen Schafe hat.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wer seine Arbeit schafft, soll sich ruhig bei einem Nebenjob austoben und das sauerverdiente Geld auch behalten.

    Ich möchte mir nur kein Neid unterstellen lassen.

  • Wir sollen Grundstücke z.T. mit millionenwert versteigern und erhalten als Einstiegsgehalt A9? Das sind netto (abzgl. krankenversicherung) 1,7k -1,8k €!

    Wer in einer Grosstadt lebt weiss dass man von solch einem gehalt nicht vernünftig leben kann und dass ein Nebenjob schlichte Notwendigkeit ist!

    Eine angemessene Bezahlung und solche diskussionen gäbe es nicht.

    Und klar ist es neid wenn man mit irgendwelchen konstruierten Bedenken Kollegen den dringend benötigten nebenjob nicht gönnen will. ob ich meine Freizeit in familie, irgendwelche Hobbys oder eben einen nebenjob stecken will ist muss die Sache jedes einzelnen bleiben. ich fände es richtig genehmigungspflichten für Nebenjobs abzuschaffen: wenn jemand eine Familie gründen will braucht er dazu auch keine genehmigung des Dienstherrn und in diese wird häufig noch mehr Zeit und Kraft investiert, durch die dann der beamtenjob zu kurz kommt. Und jetzt kommt mir bitte nicht mit art 6 gg oder so... :wechlach:

  • Und klar ist es neid wenn man mit irgendwelchen konstruierten Bedenken Kollegen den dringend benötigten nebenjob nicht gönnen will.

    Die Versagung der Genehmigung einer Nebentätigkeit unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats. Man sollte die Personalratsmitglieder nicht unterschätzen, dass sie bei der Begründung des Dienststellen-Antrags nicht etwa hergesuchte und konstruierte Bedenken von wirklichen nachvollziehbaren Bedenken unterscheiden könnten.
    Da diese personellen Mitbestimmungsangelegenheiten von allen Beteiligten vertraulich behandelt werden müssen - da gibt es sogar eine Vorschrift im StGB - wundert es mich immer wieder, dass erstaunliche Ferndiagnosen ohne Kenntnis der Sachverhalte gestellt werden und sogar Mutmaßungen über die Motive eines Beamten für seine Entscheidung angestellt werden.
    Ich wünschte mir solche Fähigkeiten bei meinem sonntäglichen Spaziergang zum Buchmacherladen ;)

  • Wer in einer Grosstadt lebt weiss dass man von solch einem gehalt nicht vernünftig leben kann

    Und warum kündigst Du dann nicht und gehst in der freien Wirtschaft anschaffen?

    Auch in der Wirtschaft wird Dein Arbeitgeber Dir in aller Regel eine Nebenbeschäftigung verbieten. Warum? Weil Viele diese Nebenjobs nicht mit dem Hauptjob vernünftig unter einen Hut bringen können und die notwendige Erholung ausbleibt. Das bedeutet nicht dass es nicht einige gibt die es hinbekommen, weshalb eine solche geprüft wird und ggf. genehmigt wird. Aber ich finde es immer noch bedenklich, wenn man in einer Branche nebenher arbeitet, in welcher man schlichtweg Kontakt mit den Kollegen haben muss. Hier kollidieren staatliche Interessen mit dem Nebenjob. Es ist keine Leistung sich korrumpieren zu lassen, so dass ich auch nicht neidisch bin.

    Vielleicht schlagen wir Neid mal unter Wikipedia nach: Unter Neid versteht man das moralisch vorwerfbare gefühlsmäßige Verübeln der Besserstellung anderer. Also ich will nicht nebenbei als Inkassounternehmen arbeiten, so dass ich eine solche Beschäftigung auch nicht neide. Ich sehe auch keine Besserstellung in einer Tätigkeit als Inkassounternehmer, sondern nur ein Widerspruch zum Amt.

    Wieviele Kinder hast Du denn, dass Du mit dem genannten Betrag (für Kinderlose) nicht "vernünftig" leben kannst?

    Außerdem verstehe ich den Zusammenhang zwischen, wir entscheiden über Millionenwerte und wir verdienen.... nicht.
    Klingt nach: selbst Schuld das ich mich bestechen lasse, sollen die mich doch vernünftig bezahlen.

  • Ich denke, die Motivation des jeweiligen Beamten müsste eher außen vor bleiben. Es kann eigentlich nur darum gehen, dass die Arbeit quantitativ und qualitativ deswegen nicht leidet, dass der Nebenjob mit dem Bild eines Beamten nicht kollidiert und dass die Tätigkeit mit der Arbeit nicht kollidiert.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Auch in der Wirtschaft wird Dein Arbeitgeber Dir in aller Regel eine Nebenbeschäftigung verbieten.


    Es kommt auf die Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag an. Häufig wird vereinbart, dass eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzuzeigen ist und seiner Zustmmung bedürfen, die zu erteilen ist, wenn nicht berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Generelle Verbote sind unzulässig.
    Anderenfalls ist sie auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt, es sei denn :
    - der Arbeitnehmer werde durch die Nebentätigkeit überansprucht, so dass er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen kann,
    - die Nebentätigkeit findet bei einem Konkurrenten des Arbeitgebers statt,
    - die Arbeitszeitgrenzen nach dem ArbZG würden überschritten,
    - es muss beachtet werden, dass die Nebentätigkeit während des Erholungsurlaubes ebenfalls ruhen muss,
    - sie muss ebenfalls ruhen während einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

    Im übrigen möchte ich auf folgendes hinweisen :
    Bei Arbeitsvertrags-Beschäftigten ist es nicht selbstverständlich, einen Vollzeitvertrag zu erhalten; was soll denn Eurer Meinung nach ein Teilzeitbeschäftigter machen ?
    Ebenso wenig ist ein Dauerarbeitsverhältnis selbstverständlich. Erst kürzlich hatte der Europäische Gerichtshof im Fall einer Kölner Justizbeschäftigten eine 13-malige Verlängerung des Zeitvertrages für zulässig erklärt. Arbeitnehmer, die damit rechnen müssen, nach einem Jahr auf der Straße zu stehen, sind schon deshalb genötigt, sich durch einen Zweitjob ein – wenn auch kleines – finanzielles Polster zu schaffen.

    Schließlich wird von den Gegnern der Nebentätigkeit – nicht etwa der eigenen, sondern der anderer Leute – verkannt, dass weite Bereiche ohne Nebentätigkeit nicht existieren könnten, weil es sich dort nicht lohnt, Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zu installieren, z. B. überall dort, wo sportlichen Übungsleitern und Mannschaftsbetreuern eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Der Jugendsport in den Vereinen könnte dann geschlossen werden.
    Ebenso denke ich an jeweils stundenweise Betreuungstätigkeiten betr. Kinder, Kranke, Pflegebedürftige, Alte, für die ein Träger eine Aufwandsentschädigung zahlt.
    Schließlich sollte man auch die Bildungseinrichtungen nicht vergessen : wer z.B. an der Volkshochschule 2mal wöchentlich Norwegisch-Unterricht erteilt, wird davon nicht leben können, sondern kann dies doch nur außerhalb seines regulären Hauptberufes tun.


  • Es kommt auf die Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag an. Häufig wird vereinbart, dass eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzuzeigen ist und seiner Zustmmung bedürfen, die zu erteilen ist, wenn nicht berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Generelle Verbote sind unzulässig.

    Also wie beim Staat und damit gehört eine solche Regelung nicht ohne weiteres verboten, wie hier vertreten.

    Bei Arbeitsvertrags-Beschäftigten ist es nicht selbstverständlich, einen Vollzeitvertrag zu erhalten; was soll denn Eurer Meinung nach ein Teilzeitbeschäftigter machen ?

    Wenn ich von "Nebenbeschäftigung" spreche rede ich auf der anderen Seite von einem offiziellen Vollzeitvertrag.

    Schließlich wird von den Gegnern der Nebentätigkeit – nicht etwa der eigenen, sondern der anderer Leute – verkannt, dass weite Bereiche ohne Nebentätigkeit nicht existieren könnten, weil es sich dort nicht lohnt, Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zu installieren, z. B. überall dort, wo sportlichen Übungsleitern und Mannschaftsbetreuern eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Der Jugendsport in den Vereinen könnte dann geschlossen werden.

    Nö wird nicht verkannt, derartige Nebenbeschäftigungen meint ja auch niemand.

    Es geht nicht darum, ob Nebenbeschäftigungen generell zu verbieten sind, sondern ob der Staat bewerten darf, ob jemand nebenbei in "angrenzenden" Berufen tätig wird, welche geeignet sind dem Ansehen des Staates zu schaden. Und diese Eignung kann man in der Relation Rechtspfleger/Inkassounternehmen nicht absprechen, wenn doch fragt doch mal in eurem Bekanntenkreis oder auf der Straße vor Eurem Gericht. Ich bin ziemlich davon überzeugt, dass eine breite Mehrheit eine solche "Nebenbeschäftigung" als moralisch verwerflich betrachtet.

  • Wer in einer Grosstadt lebt weiss dass man von solch einem gehalt nicht vernünftig leben kann und dass ein Nebenjob schlichte Notwendigkeit ist!


    naja bei dem avatar ist das mit dem nebenjob schon klar und erforderlich ;)

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Ich verstehe diese Anspielungen/Unterstellungen nicht.
    Lukrative Nebentätigkeiten gibt es - zumindest für Rpfl.- doch gar nicht ( ich meine nicht: Pflege von Angehörigen, Trainer im Verein pp. ).
    Für den "freien Markt" sind wir doch ganz überwiegend uninteressant.
    Und: Wer in einer Großstadt lebt, geht am besten zum Flughafen, da gibts Jobs für 60.000,- € brutto und mehr, mit rel. geringem Ausbildungsprofil :D

  • Ich finde es amüsant, dass die einschlägigen Vorschriften im Wege der "Selbstbescheinigung" bereits unterstellen, dass die öffentliche Verwaltung überhaupt Ansehen genießt. Denn wenn sie es nicht genösse, könnte einem nicht existenten Ansehen auch nichts abträglich sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!