Wie handhabt ihr es, wenn Akten von der STA kommen zur Bestellung eines Ergpflegers zwecks Zeugnisverweigerungsrecht der Kinder (zB bei Kindesmisshandlung durch die Eltern). Hört ihr die Eltern vorher an? Meistens ist in den Akten ein Vermerk, dass diese unterbleiben soll, damit die Ermittlungen nicht gefährdet werden. Bisher haben wir das JA bestellt und den Beschluss dann an die Eltern zugestellt. Unser OLG hat uns aber aufgehoben. Wenn ich die beschuldigten Eltern aber im Vorfeld lade, wissen die doch bereits über die Ermittlungen Bescheid.
Ich steh da irgendwie auf dem Schlauch.