Hallo,
ich brauche Hilfe!
Ich habe einen Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung der Ausschlagung vorliegen. Der Betreute wurde von mir angeschrieben, um ihn am Verfahren zu beteiligen. Dieses Schreiben kam nunmehr zurück, da der Betreute unbekannten Aufenthalts ist. Der Betreuer kann auch keine Auskunft über den Aufenthaltsort geben.
Wie kann die Genehmigung (im Hinblick auf die Beteiligung des Betreuten und das Wirkamwerden des Beschlusses) nun wirkam erteilt werden?
Der Betreuer wird in Kürze einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen. Ich möchte aber vor der Aufhebung, die Genehmigung noch erteilen, um dem Betreuten den Anfall der Erbschaft zu ersparen.
Ich danke euch schon mal vorab für eure Hilfe !!