Hallo,
ich habe hier eine Strafakte, wo dem Besch. ein Pflichtverteidiger (Herbst 2010) nebst einem Dolmetscher beigeordnet wurden.
Im Frühjahr 2011 (vor Anklageerhebung) bestellt sich ein weiterer Wahlverteidiger und reicht gleichzeitig eine Kostenrechnung eines Dolmetschers ein und bittet um Erstattung. Es wird gleichzeitig um Pflichtverteidigerbestellung gebeten. 3 Wochen später wird Mandatsniederlage angezeigt. Nach Anklageerhebung meldet sich der RA wieder und bittet erneut um Erstattung seiner Kosten. Eine Bestellung als Pflichtverteidiger ist bisher nicht erfolgt.
Ich bin jetzt über den Beschluss des AG Rosenheim (26.01.2011, 8 Ds 280 Js 22311/10, juris) gestolpert, der die Erstattung der Dolmetscherauslagen für ein Anbahnungsgespräch unter bestimmten Voraussetzungen verneint. Dagegen wurde wohl Beschwerde eingelegt und die Sache dem LG Traunstein vorgelegt (B. v. 03.03.2011).
Weiß vielleicht jemand, was daraus geworden ist? Würdet ihr hier ohne Probleme auszahlen?
LG Grottenolm (Strafsachen mache ich noch nicht so lange )