Folgender Fall, der wohl nicht so oft vorkommt:
Abtretung einer Grundschuld nebst Zinsen seit 01.06.2011 wird wie bewilligt und beantragt im GB eingetragen.
Einige Zeit später wird die Bewilligung zurück verlangt und wieder eingereicht.
Der Zinsbeginn wurde in Form des 29 GBO geändert (durchgestrichen und oben drüber geschrieben, erneut unterschrieben und beglaubigt) auf den 01.06.2001 (seit diesem Tag sind Zinsen entstanden) und es wird beantragt die Berichtigung des Zinsdatums im GB zu vollziehen.
M.E. nach ist hier keine Berichtigung möglich. Ich sehe es eher als neue (weitere) Zinsabtretung, da die Abtrteung der GS mit Zinsen seit 01.06.2011 mit Eintragung im GB wirksam geworden ist. Eine Änderung des Zinsdatums nach Vollzug halte ich als neue Zinsabtretung. Kann ich Auslegen und den weiteren Zinsübergang im GB eintragen?