Liebe Forianer,
Hab da mal eine vergütungsrechtliche Frage. Die vermögende Betreute war bei Betreuungsbeginn im Krankenhaus, kam von dort in zwei verschiedene Kurzzeitpflegen und dann in ein Heim (und nun ist sie tot). Die Betreuerin berechnet ihre Vergütung ab dem Abschluss des Heimvertragges mit "Heim" und vorher "Wohnung", mit der Begründung, die Kurzzeitpflege war schließlich kein auf Dauer angelegter Aufenthalt. Die Zeit des Kranmkenhausaufenthaltes ist unstreitig "Wohnung". Fraglich ist die Bewertung der Kurzzeitpflege. Denn hier trägt die Erbin nun vor, es war bereits bei Krankenhausaufenthalt klar, dass die Betreute nicht mehr in die Wohnung zurückkehren kann. Somit ist ab dem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege auch "Heim" abzurechnen. Ich finde irgendwie keine passende Rechtssprechung. Mich überzeugen die Argumente, Betreuer habe bei Heimunterbringung weniger Betreuungsarbeit zu leisten ehrlich gesagt nur bedingt. Aber selbst wenn ich das mal außer acht lasse. Kann man denn bei einer Kurzzeitpflege von einem dauerhaften Heimaufenthalt sprechen, wenn absehbar ist, dass eine Rückkehr in die Wohnung nicht erfolgen kann? Andererseits hätte ja auch eine andere Wohnform gefunden werden können, die eben kein Heim darstellt. Wie seht ihr das?