Bareinzahlung P-Konto

  • Ich würde gerne ein paar Meinungen zu folgendem Problem sammeln:

    Schuldnerin hat P-Konto, hebt 950 EUR ab, will davon die Miete bar zahlen.
    Vermieter will Miete jedoch überwiesen haben => Schuldnerin zahlt daher am nächsten Tag 550 EUR wieder ein (weiß zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass ihr Konto inzwischen gepfändet ist) .
    Nun weigert sich die Bank natürlich, ihr das wieder eingezahlte Geld zur Verfügung zu stellen, da der Freibetrag ausgeschöpft ist.

    § 765a ZPO, ja oder nein?

  • Das könnte man sicherlich über § 765a ZPO laufen lassen.

    Ich würde den Antrag aber zurückweisen, weil man somit einem Vermieter, der keinen Titel hat, einen Vorteil vor dem mit einem Titel pfändenden Gläubiger einräumt.

  • Sehe ich auch so.

    Ein Härte im Sinne der Vorschrift liegt nicht vor. Das es sich dabei als solches um das gleiche Geld handelt kann in der Sache nicht zu einem anderen Ergebnis führen.

  • (weiß zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass ihr Konto inzwischen gepfändet ist) .
    § 765a ZPO, ja oder nein?

    Wann ging die Pfändung ein und wann war die Abhebung?
    Da
    "Verfügungen des Kontoinhabers im laufenden Monat vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses werden auf den Pfändungsfreibetrag nicht angerechnet." (ZKA Leitfaden S.29)

  • Ich würde gerne ein paar Meinungen zu folgendem Problem sammeln:

    Schuldnerin hat P-Konto, hebt 950 EUR ab, will davon die Miete bar zahlen.
    Vermieter will Miete jedoch überwiesen haben => Schuldnerin zahlt daher am nächsten Tag 550 EUR wieder ein (weiß zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass ihr Konto inzwischen gepfändet ist) .
    Nun weigert sich die Bank natürlich, ihr das wieder eingezahlte Geld zur Verfügung zu stellen, da der Freibetrag ausgeschöpft ist.

    § 765a ZPO, ja oder nein?

    Wenn die Pfändung erst nach der Barverfügung zugestellt wurde, dann besteht das Problem doch garnicht. Glaube, die Schuldnerin hat den Sachverhalt falsch dargestellt.

  • Freilich dumm gelaufen; was aber, wenn die gute Frau deswegen die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs erhält...?



    ..... dann hat sie fürs Leben gelernt :)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Freilich dumm gelaufen; was aber, wenn die gute Frau deswegen die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs erhält...?

    Die erhält sie aber nicht wegen einer fehlenden Miete, sondern dann muss ja schon mehr offen sein...

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