Guten Morgen,
ich vereinige zwei Grundstücke. Das Grundstück Blatt 2 wird nach Blatt 1 übertragen, dort BV-Nr. 3 und die Vereinigung erfolgt dann zu BV-Nr. 4. An beiden Grundstücken lasten jeweils dieselben Gesamtgrundschulden. In Blatt 2 wurden die Grundschulden jedoch erst 3 Jahre später als in Blatt 1 eingetragen. Wie lautet eurer Meinung nach der richtige Übertragungsvermerk in der Veränderungsspalte von Abt. III Blatt 2?
"Zur Mithaft übertragen nach Blatt ..."?
"Mit dem Grundstück BV-Nr. ... nach Blatt ... übertragen"?
Danke euch