Da ich diese Woche für alles mögliche Vertretung machen musste, war auch eine Nachlasssache dabei. Jemand wollte ein notarielles Testament aus der amtlichen Verwahrung nehmen.
Wie prüft ihr in solchen Fällen die Testierfähigkeit? Ich hatte ehrlich gesagt, einige Zweifel. Der Herr erschien nämlich in Begleitung einer Frau ("Ich bin nur die Fahrerin."), die quasi das Wort führte. Er hat alles brav abgenickt.
In dem Fall war es so, dass das Testament erst zwei Wochen alt ist. Da habe ich mir gesagt: Der Notar musste ja auch die Testierfähigkeit prüfen. Und dass die in zwei Wochen verloren geht, ist relativ unwahrscheinlich. Andererseits, wenn sie bei Abfassung des Testaments nicht vorhanden war, dann habe ich durch die Rückgabe nur den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt.
Wie gesagt, wenn das Testament wesentlich älter gewesen wäre, hätte ich große Bedenken gehabt, das Testament rauszugeben.