Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum, also erst mal Guten Tag, habe eine Frage zu einer interessanten Problemstellung:
Angenommen ein Insolvenzschuldner in WVP, nimmt ein Familiendarlehen auf und versucht sich zu vergleichen, damit die Forderung aus der Tabelle genommen wird.
Im ersten Step bietet er eine bestimmte Quote an und erzielt Einigkeit mit ca. 90 % der Gläubigersumme, die er aus dem Familiendarlehen bezahlt.
Die restlichen 10 % die dem Vergleich nicht zugestimmt haben, zahlt er danach aus einem weiteren Familiendarlehen vollständig, damit auch diese Forderungen aus der Tabelle genommen werden.
Ist dies eine Gläubigerbenachteiligung?
Vgl. Urteil AG Göttingen:
Wenn ein Dritter aus seinem Vermögen einem Insolvenzgläubiger etwas zuwendet, unterfällt dies nicht dem Regelungsbereich des Abs. 2. Die Vorschrift schließt auch nicht aus, dass der Schuldner an einen Insolvenzgläubiger Zahlungen aus seinem freien Vermögen erbringt (vgl. AG Göttingen ZInsO 2005, 1002).
Vielen Dank für die Hilfe.