Hallo Nachlassfreunde!
Ich habe ein Testament vorliegen, in dem die vier Kinder der Erblasserin im Wege des Vermächtsnisses jeweils einen Anteil von 1/5 an einem Mietshaus der Erblasserin erhalten.
Hinsichtlich dieses Vermächtnisses wird TV angeordnet, die sich auf die Teilung und Verwaltung des Vermächtnisgegenstands erstrecken soll. Testamentsvollstrecker ist der Ehemann (und eingesetzter Alleinerbe) der Erblasserin.
Der TV soll weiterhin die Erträge des Gegenstands des Vermächtnisses verwalten. Er soll außerdem sicherstellen, dass die Erträge zur Bestreitung der Ausbildung der Vermächtnisnehmer verwendet werden.
Nun wurde ein Erbschein erteilt, in welchem auch ein TV-Vermerk aufgenommen wurde. Aber ist dies in diesem Fall überhaupt richtig? Es ist zwar TV angeordnet, aber diese ist ja auf das angeordnete Vermächtnis quasi "beschränkt". Der Erbe soll dadurch ja nicht beschränkt sein!?!
Dem Erben ist nun natürlich auch daran gelegen, dass der TV-Vermerk aus dem Erbschein "entfernt" wird. Ist dies problemlos möglich (nur auf formlosen Antrag) bzw. geht das überhaupt??? Oder könnte man im ES aufnehmen, dass TV lediglich hinsichtlich der Vermächtnisse angeordnet ist - damit ersichtlich ist, dass der Erbe grundsätzlich nicht beschränkt ist???
Danke schon jetzt für eure Hilfe!!!