Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade.
Der Betreute ist am 01.12.2011 18 Jahre alt geworden.
Mit Beschluss vom 05.10.2011 wurde jedoch bereits eine Betreuung für ihn angeordnet und eine Berufsbetreuerin bestellt.
Diese hat jetzt ihre Vergütung beantragt für den Zeitraum vom 06.10.2011 bis 05.01.2012.
Hat sie nicht erst ab Volljährigkeit des Betreuten einen Vergütungsanspruch ?
Bin mir da gerade etwas unsicher.
Wie seht ihr das ?