Hallo,
ich bin Rechtspflegeranwärter beim OLG Hamm und werde jetzt im Sommer 2012 mit der Ausbildung fertig.
Bei uns wurden jetzt Broschüren der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit in den Umlauf gegeben, wo für einen Wechsel geworben wurde.
Was spricht für/gegen einen Wechsel in Sozial/Arbeitsgerichtsbarkeit und wo liegen da die genauen Tätigkeitsfelder?
In den Broschüren war überwiegend von PKH/Kostenfestsetzung/Rast die Rede..
Im Hammer Bezirk ist es ja so, dass man nach der Prüfung erstmal ca 3 Jahre auf Reise geschickt wird und mehrere Behörden durchläuft und auch erstmal zu Gerichten kommt, zu denen man möglicherweise auch mal ne Stunde fährt.
Wird dies in den Fachgerichtsbarkeiten auch so gehandhabt oder kann man davon ausgehen, dass man da wo man eine Stelle bekommt auch erstmal bleibt?
Ein Dozent erzählte, dass seiner Erfahrung nach man in Fachgerichtsbarkeiten schneller beförder würde, als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Ist da was dran oder ist das nur "Erzählerei"?
Vielen Dank schon mal