Guten Morgen,ich habe ein Problem mit einen RA in Beratungshilfesachen.
Es gehen immer wieder Anträge ein, die auf die Bewilligung von BerH abzielen.
Diese Anträge genügen nicht einmal den geringsten Anforderungen, da regelmäßig Nachweise und dergleichen fehlen.
Nun habe ich konkret zwei Dínge, bei denen ich mal eine unabhängige Meinung bräuchte:
RA reicht Antrag auf BerH ein - beantragt wird laut Formular. Scheidung-dies wurde offensichtlich vom Antragsteller geschrieben, die Handschrift der restlichen Ausführungen sind identisch jetzt handschriftlich vom RA ergänzt: Hausrat, Ehewohung, Unterhalt, Zugewinn, Kündigung Mietverhältnis).
Der Antrag datiert auf Ende Dezember.Eine Woche vor dem Tag, der auf dem Formular steht, schreibt der Anwalt den Scheidungsantrag und macht diesen bei Gericht anhängig. Dabei wird natürlich nur die Scheidung anhängig gemacht.
Nun will er Beratungshilfe für alle Angelegenheiten. Und für JEDE seiner durch ihn angesprochenen Angelegenheit 99,96€!!!!
(6x 99,96€).
Bei der Durchsicht der Sache stellte ich nun fest, dass die Scheidung anhängig war und zog mir die Akte. Der ASt hat VKH bewilligt bekommen und zwar mit einer Rate von 75,00€!!! Ich freute mich, dass ich jetzt ganz leicht argumentieren konnte und wies darauf hin, dass BerH lediglich dann bewilligt werden kann, wenn in einem vergleichbaren Verfahren VKH OHNE Raten bewilligt worden wäre. Ich bat um Antragsrücknahme.
Jetzt kommt´s. Der Anwalt schreibt zurück, dass meine Rechtsauffassung ja wohl nicht tragbar wäre und ja wohl eine völlig neue Ansicht wäre, die im Gesetz keine Stütze findet.
Nun. Klar, ich werde zurückweisen und vielleicht eine Kopie von § 1 Abs. 2 BerHG beifügen aber, was mich zudem noch wirklich stört, ist dass der Anwalt handschriftlich noch zusätzliche Dinge in den Antrag hineinschreibt.
Das dem so sein muss habe ich in der letzten Woche erfahren, da eine Mandantin von ihm bei mir war. Auch hier ging es um BerH. Die Mandantin sagte, sie wolle sich nur scheiden lassen. alles andere wäre von vor herein mit ihrem Mann geklärt worden.Daraufhin wurde ich etwas stutzig und holte die Akte.
Da befindet sich nämlich ein Antrag bei den Akten auf Scheidung, Unterhalt, Umgang, Ehewohnung, Hausrat und Zugewinn.
Die Dame meinte, dass sie NUR die Scheidung wollte und ihr nun klar werden würde, wieso ihr Nochehemann jetzt so gereizt reagieren würde und ihr unterstellt hätte, sie wolle das alleinige SorgeR für die Kinder haben.
Kann man das als Gericht eigentlich noch mit ansehen oder gebt ihr solche Dinge weiter an die Anwaltskammer?
Der Anwalt ist unbelehrbar und reagiert sehr impulsiv.
Und dann noch diese Abrechnung. Soweit ich hier gelernt habe, ist es sehr strittig für wie viele Angelegenheiten nur eine Gebühr ausgezahlt werden kann. Wie seht ihr dass denn
Und noch eines: das Antragsdatum, welches nach der bereits aufgenommenen Tätigkeit des Anwaltes liegt. Sagt ihr dann, dass dies nicht geht, da bereits die Tätigkeit aufgenommen wurde oder schließt ihr euch der Meinung an, dass dies durchaus vertretbar scheint. Bin etwas ratlos?