Hallo, ich brauche mal eure Hilfe:
Ich habe hier einen Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung vor mir liegen.
Sachverhalt ist folgender:
Minderjähriger (16 Jahre) ist Eigentümer eines Grundstücks. Es gibt 2 Verträge:
In dem ersten Vertrag bewilligt das Kind auf dem Dach seines Hauses die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (auflösend bedingt) in Form eines Erstellungs-, Betriebs- und Nutzungsrechtes sowie Zuwegungs- und Zuöeitungsrechtes für eine zu installierende Photovoltaikanlage für A.
Der Wert der bpD entspricht dem jährlichen Wert des Nutzungsvertrages bei einer Laufzeit von 20 Jahren und wird mit insgesamt 4.000 € angegeben.
Außerdem wird dieselbe bpD für B aufschiebend bedingt eingetragen und zu guter Letzt verpflichtet sich das Kind dem B gegenüber, einer von B zu benennenden Person die gleichen Rechte wie vorstehend für A + B einzuräumen und eine bpD gleichen Inhalts zu bestellen. Zur Sicherung dieses Rechts soll eine Vormerkung eingetragen werden.
In einem zweiten Vertrag wird die Gegenleistung bestimmt:
Der "Mieter" (also A) zahlt dem Kind den Mietzins für die Laufzeit von 20 Jahren als Einmalzahlung im Voraus. Es wird eine Zahlung von 5.500 € vereinbart. Vermietet werden ca. 407 m². Der Mieter zahlt ein jährliches Dachnutzungsentgelt von 1,00 € je m².
Wenn ich rechne 407 m² x 1 € x 20 Jahre komme ich aber auf einen Wert von 8.140 €. Ist da jetzt ein Denkfehler drin?
Der Mieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag an Dritte zu übertragen.
Meine Frage jetzt:
Ist diese Gegenleistung (1 € pro m²) angemessen? Hab schon das Forum durchgesehen, aber speziell zu der Gegenleistung für die Bestellung der bpD in diesem Falle mit der Photovoltaikanlage habe ich nichts gefunden... Vllt. war ich auch blind
Warum wird der Wert im ersten Vertrag mit 4.000 €, im zweiten Vertrag aber mit 5.500 € angegeben?
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, denn ich weiß echt nicht, ob der Vertrag so in Ordnung ist. An meinem Gericht kann mr keiner weiterhelfen...
Vielen Dank schonmal!!!!!