Habe eine Veräußerung einer GbR, die nur unter ihrem Namen und mit Sitz im Grundbuch eingetragen ist, d.h. ohne Angabe der einzelnen Gesellschafter.
Diese möchte ihren Grundbesitz nun verkaufen. Was würdet Ihr zum Nachweis verlangen?
Kann man für diesen umgekehrten Fall auch die Entscheidung des BGH vom 28.4.2011 anwenden, alle Gesellschafter im KV benennen und diese erklären lassen, dass sie vollständig sind?