Hallo liebe Forengemeinde!
Folgendes Problem: Der Erblasser hat in seinem notariellen Testament seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt. Zugunsten seiner schwerst behinderten und unter Betreuung stehenden Tochter (Betreuerin ist übrigens die Alleinerbin)hat er ein Vermächtnis von mehreren Millionen Euro ausgesetzt. Die Vermächtnisse sollen dahingehend erfüllt werden, dass die Tochter Betreuung und Geburtstagsgeschenke etc. aus dem Vermächtnis erhalten soll. Für die Erfüllung dieser Vermächtnisse hat der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet. Der TV, ein Steuerberater, hat das Amt auch angenommen und übt es mittlerweile seit ca. 2 Jahren aus. Nun befindet sich in Testament folgender Zusatz: "Der TV hat Anspruch auf gesetzliche, vom Amtsgericht - Nachlassgericht festzusetzende Vergütung".
Der TV beantragt jetzt eine Festsetzung der Vergütung. Im HRP habe ich dazu gleich als erstes gefunden, dass das Nachlassgericht die Vergütung des TV eben nicht festsetzt. Maßgebend sei der Erblasserwille. Nun hat der Erblasser doch aber verfügt, dass das Nachlassgericht die Vergütung festsetzen soll. Was sagt ihr dazu?
Gruß und schonmal danke für mitüberlegen...