Erstattung der EMA Auslagen im PKH Prüfungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO

  • Mal von der anderen Seite aufgezäumt:
    Für die Überprüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO kann es durchaus von Interesse sein, ob sich die Anschrift der Partei geändert hat.
    Ebenso ist dies von Interesse, wenn man nach einiger Zeit die Aufforderung wie bisher zunächst an die Partei selbst versenden will.
    Vor einer Aufforderung kann sich daher eine EMA-Anfrage über die Serviceeinheit durchaus anbieten.
    Hat sich die Anschrift geändert und richtet man die Aufforderung ausschließlich an den Anwalt, so wird man ihm die ermittelte Anschrift sicher mitteilen.

  • Mit so einem Luxus wie "Online-Verbindung" können wir natürlich nicht aufwarten. Insoweit ist die Sache bei uns schon mit mehr Arbeit verbunden und deshalb wird bei mir auch die Entscheidung des BGH vorbehaltlos umgesetzt. Letztlich hat auch noch keiner dagegen aufgemuckt, auch wenn das Gemaule hörbar groß ist.

    Die weitere Frage von Störtebecker ist wohl schlicht untergegangen. Da muss ich erst mal lesen... :D

  • Mal von der anderen Seite aufgezäumt:
    Für die Überprüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO kann es durchaus von Interesse sein, ob sich die Anschrift der Partei geändert hat.
    Ebenso ist dies von Interesse, wenn man nach einiger Zeit die Aufforderung wie bisher zunächst an die Partei selbst versenden will.
    Vor einer Aufforderung kann sich daher eine EMA-Anfrage über die Serviceeinheit durchaus anbieten.
    Hat sich die Anschrift geändert und richtet man die Aufforderung ausschließlich an den Anwalt, so wird man ihm die ermittelte Anschrift sicher mitteilen.

    Ich sags mal so: Uns in der Kanzlei kostet die (Online-)EMA bis zu 10 € schießmichtot plus MwSt., und das kommt quasi in zwei Dritteln aller Fälle vor, wenn die PKH-Überprüfung ansteht - wenn das für sie wichtige Verfahren beendet ist, meldet sich Mandantschaft im Allgemeinen nicht mehr, schon mal gar nicht, um eine Anschriftenänderung mitzuteilen. Wir haben ehrlich gesagt bei derzeit gut 2.000 laufenden Akten auch anderes zu tun, als zweimal im Jahr bei den Leuten nachzufragen, ob es ihnen gut geht und wo sie denn grad wohnen (von anrufen reden wir mal gar nicht, seit es flächendeckend Handys gibt, können wir von Glück reden, wenn die häufiger als die Unterwäsche gewechselte Nummer mitgeteilt wird, wenn die Mandatsbearbeitung noch läuft...). Und selbst die EMAs sind oft nicht von Erfolg gekrönt.

    Was kostet denn eine EMA-Anfrage über die Serviceeinheit?

    Wenn uns das Gericht nach erfolgter EMA zusammen mit der Aufforderung eine aktuelle Anschrift mitteilt, sind wir sicherlich die letzten, die die Mandantschaft nicht anschreiben.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)


  • Wenn uns das Gericht nach erfolgter EMA zusammen mit der Aufforderung eine aktuelle Anschrift mitteilt, sind wir sicherlich die letzten, die die Mandantschaft nicht anschreiben.

    Genau da liegt der Hase im Pfeffer, denn die EMA v.A.w. gibt's bei uns eben nicht... :D

  • Die Kosten sind im Endeffekt die gleichen, werden nur nicht gesondert in Rechnung gestellt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, denn auch jede Tätigkeit im Gericht verursacht doch -dem Land/ Staat/ wie auch immer, Kosten. Es ist nur iirsinnig von einer öD Stelle zur anderen das Geld hin und her zu schieben und damit weiteren Aufwand, sprich Kosten zu produzieren.

    LG N

  • Vor der besagten BGH Entscheidung wurden die EMA Anfragen auch vom Gericht gemacht, insoweit gibt es da schon ein Amtswegiges Ermittlungsverfahren. Im rahmen der Überprüfung nach § 120 IV ZPO befindet man sich ja gerade nicht im Parteiverfahren. Bei dem Vorschlag, auch weiterhin die EMAs durch die Gerichte durchführen zu lassen, handelt es sich doch um eine prakmatische Sache, die letztendlich zwar dem Gericht Arbeit macht, aber am Ende wird eine nochmalige Festsetzung + Auszahlung dadurch eingespart. Im Übrigen bezahlen die Gerichte derzeit nur in Ausnahmefällen Kosten für EMAs. Ich halte den Vorschlag für tragbar. Übrigens hat der Gesetzgeber durchaus schon reagiert: im PKH Begrenzungsgesetz wird eine Erweiterung der ZPO Vorschrift dahingehend, dass die PKH Partei verpflichtet wird , eine neue Anschrift dem Gericht mitzuteilen, vorgeschlagen.

  • Wenn eine Partei keinen Anwalt hat(te) musst Du die auch direkt anschreiben und ggf. die Adresse ermitteln, weil Dir nichts anderes übrig bleibt um Deine Aufgabe zu erfüllen. Und vor der BGH Entscheidung sind wir ja davon ausgegangen, dass Vertretung im Prüfungsverfahren nicht erfolgt. DER BGH hat uns eines Anderen belehrt, wonach der RA weiter mandatiert ist, demzufolge scheidet m. E. die gerichtliche Ermittlung aus.

    LGN

  • Wenn eine Partei keinen Anwalt hat(te) musst Du die auch direkt anschreiben und ggf. die Adresse ermitteln, weil Dir nichts anderes übrig bleibt um Deine Aufgabe zu erfüllen. Und vor der BGH Entscheidung sind wir ja davon ausgegangen, dass Vertretung im Prüfungsverfahren nicht erfolgt. DER BGH hat uns eines Anderen belehrt, wonach der RA weiter mandatiert ist, demzufolge scheidet m. E. die gerichtliche Ermittlung aus.

    LGN


    :meinung:

  • Wenn eine Partei keinen Anwalt hat(te) musst Du die auch direkt anschreiben und ggf. die Adresse ermitteln, weil Dir nichts anderes übrig bleibt um Deine Aufgabe zu erfüllen. Und vor der BGH Entscheidung sind wir ja davon ausgegangen, dass Vertretung im Prüfungsverfahren nicht erfolgt. DER BGH hat uns eines Anderen belehrt, wonach der RA weiter mandatiert ist, demzufolge scheidet m. E. die gerichtliche Ermittlung aus.

    LGN

    Und da beisst sich - siehe mein Post - die Katze halt in den Schwanz. Uns sagen die nämlich auch nicht mehr bescheid, wenn sie nach bspw. Urteilsverkündung umziehen, und EMAs bleiben in den weitaus meisten Fällen (hier zumindest) vollkommen ergebnislos.

    Vielleicht sollten wir uns für den Anfang drauf einigen, dass der BGH da wieder mal genauso an der Praxis vorbeigeschrammt ist wie in den Kostensachen unter besonderer Berücksichtigung von § 15 a RVG... ;)

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Da unterscheide ich auch akribisch. Auf der einen Seite existiert die Entscheidung nun einmal und ist auch maßgeblich. Auf der anderen Seite ist damit die Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung noch lange nicht bewiesen, wie man in letzter Zeit leider immer wieder feststellen konnte. Ich verstehe z.B. überhaupt nicht, dass nicht ein Ton zu den entstehenden Auslagen gesagt wurde und - siehe auch den beck-blog v. Dr. Meyer zum Thema - alle Welt davon ausgehen muss und darf, dass die RA-Mehrarbeit für lau stattfindet. Das hätte man zumindest klarstellen können.

    Andererseits verstehe ich auch die Ansicht nicht, die immer wieder propagiert, sich nicht durch solche Entscheidungen beeinflussen zu lassen und eigenständig zu entscheiden. Natürlich wird eigenständig entschieden. Jedoch existiert nun einmal die Vorgabe durch das oberste Gericht und dagegen permanent Sturm zu laufen, gegenan zu stinken und sich letztlich laufend aufheben zu lassen, ist in meinen Augen ebenso völlig sinnfrei. Das hat auch mit mangelnder eigener Meinung nichts zu tun. Auch wenn das höchste Gericht oft nicht überzeugt, es ist immer noch da und hat die Richtung vorgegeben. Es bleibt anderen überlassen, sich dagegen zu wehren. Ich mache mir jedenfalls über die chronische Revoluzzer-Schiene keine doppelte oder dreifache Arbeit. Die Zeit habe ich gar nicht.

  • Da unterscheide ich auch akribisch. Auf der einen Seite existiert die Entscheidung nun einmal und ist auch maßgeblich. Auf der anderen Seite ist damit die Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung noch lange nicht bewiesen, wie man in letzter Zeit leider immer wieder feststellen konnte. Ich verstehe z.B. überhaupt nicht, dass nicht ein Ton zu den entstehenden Auslagen gesagt wurde und - siehe auch den beck-blog v. Dr. Meyer zum Thema - alle Welt davon ausgehen muss und darf, dass die RA-Mehrarbeit für lau stattfindet. Das hätte man zumindest klarstellen können.

    Andererseits verstehe ich auch die Ansicht nicht, die immer wieder propagiert, sich nicht durch solche Entscheidungen beeinflussen zu lassen und eigenständig zu entscheiden. Natürlich wird eigenständig entschieden. Jedoch existiert nun einmal die Vorgabe durch das oberste Gericht und dagegen permanent Sturm zu laufen, gegenan zu stinken und sich letztlich laufend aufheben zu lassen, ist in meinen Augen ebenso völlig sinnfrei. Das hat auch mit mangelnder eigener Meinung nichts zu tun. Auch wenn das höchste Gericht oft nicht überzeugt, es ist immer noch da und hat die Richtung vorgegeben. Es bleibt anderen überlassen, sich dagegen zu wehren. Ich mache mir jedenfalls über die chronische Revoluzzer-Schiene keine doppelte oder dreifache Arbeit. Die Zeit habe ich gar nicht.

    Versteh ich durchaus. Nur ist es hier nicht mal die Arbeit mit der EMA (die macht mir dank Online-EMA nämlich quasi keine Arbeit), sondern die uneinbringlichen Auslagen, die ich dann in der Buchhaltung unter "Abschreibung Auslagen" loswerden muss. Übern Daumen gepeilt, macht dieser Kleinkram bei uns übers Jahr einen Betrag im immerhin niedrigen 4-stelligen Bereich aus. Könnt ich auch drauf verzichten.

    Und wehren würde ich mich durchaus gerne, indem ich mich mal mit Schmackes ganz nach oben streite, meinetwegen auch wegen 7,30 € plus Märchensteuer. Das wäre ja nur in diesem einen Fall so wenig, hätte aber Auswirkungen auf all das, was sich da so läppert. Aber is nicht weil wegen kein Rechtsweg mehr da.

    Und nu?

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • 1. Zähne knirschen, 2. BGH verfluchen und 3. Mandanten einbläuen, dass geänderte Daten binnen 4 Jahren immer mitzuteilen sind.

    Ist bei 1 +2 bei uns dasselbe.

    LGN

    Du wirst lachen - mach ich bereits alles, meist auch in dieser Reihenfolge. 3. ist allerdings unter "völlig folgenfrei" zu subsumieren... :(

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Da unterscheide ich auch akribisch. Auf der einen Seite existiert die Entscheidung nun einmal und ist auch maßgeblich. Auf der anderen Seite ist damit die Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung noch lange nicht bewiesen, wie man in letzter Zeit leider immer wieder feststellen konnte. Ich verstehe z.B. überhaupt nicht, dass nicht ein Ton zu den entstehenden Auslagen gesagt wurde und - siehe auch den beck-blog v. Dr. Meyer zum Thema - alle Welt davon ausgehen muss und darf, dass die RA-Mehrarbeit für lau stattfindet. Das hätte man zumindest klarstellen können.

    Andererseits verstehe ich auch die Ansicht nicht, die immer wieder propagiert, sich nicht durch solche Entscheidungen beeinflussen zu lassen und eigenständig zu entscheiden. Natürlich wird eigenständig entschieden. Jedoch existiert nun einmal die Vorgabe durch das oberste Gericht und dagegen permanent Sturm zu laufen, gegenan zu stinken und sich letztlich laufend aufheben zu lassen, ist in meinen Augen ebenso völlig sinnfrei. Das hat auch mit mangelnder eigener Meinung nichts zu tun. Auch wenn das höchste Gericht oft nicht überzeugt, es ist immer noch da und hat die Richtung vorgegeben. Es bleibt anderen überlassen, sich dagegen zu wehren. Ich mache mir jedenfalls über die chronische Revoluzzer-Schiene keine doppelte oder dreifache Arbeit. Die Zeit habe ich gar nicht.

    Versteh ich durchaus. Nur ist es hier nicht mal die Arbeit mit der EMA (die macht mir dank Online-EMA nämlich quasi keine Arbeit), sondern die uneinbringlichen Auslagen, die ich dann in der Buchhaltung unter "Abschreibung Auslagen" loswerden muss. Übern Daumen gepeilt, macht dieser Kleinkram bei uns übers Jahr einen Betrag im immerhin niedrigen 4-stelligen Bereich aus. Könnt ich auch drauf verzichten.

    Und wehren würde ich mich durchaus gerne, indem ich mich mal mit Schmackes ganz nach oben streite, meinetwegen auch wegen 7,30 € plus Märchensteuer. Das wäre ja nur in diesem einen Fall so wenig, hätte aber Auswirkungen auf all das, was sich da so läppert. Aber is nicht weil wegen kein Rechtsweg mehr da.

    Und nu?


    Ein gewisser (begrenzter) Rechtsweg könnte sich jedoch für den RA ergeben, wenn die Erstattung der EMA-Auslagen aus der Staatskasse beantragt und diese abgelehnt wird.


  • Und nu?


    Irgendwie weiter bin ich auch noch nicht... :D :wechlach:

  • Halte es nur noch wie folgt:

    - Gst ermittelt Adresse (EMA)
    - Aufforderungsschreiben geht an Partei
    - Mahnschreiben geht an Partei (per ZU)
    - ggf. Aufhebung PKH oder Abänderung (Raten)
    - diese Entscheidung geht formlos an Partei und gegen EB an den Anwalt

    fertig, keine weitere Diskussion mit irgend jemandem. Ich habe gar nicht die Zeit, mich ewig mit den Anwälten über deren weiteren Auslagen etc. rumzustreiten.

    Damit hatte ich auch noch nie das geringste Problem bei vielleicht mehreren Hundert Überprüfungen.
    Und sollte es mal bei einer Überprüfung ein Problem geben, kann ich damit (BGH) leben, ggf. abhelfen .....

  • Jeder nach seinem Gusto, solange es glatt durchgeht. Kommt diese Verfahrensweise jedoch an die richtige Stelle, bin ich sicher, dass sie im Hinblick auf den BGH nicht gehalten wird. Aber was ist heute ohne Risiko... :D

  • Mein Reden seit Jahren: Hält man sich an nicht schlüssige BGH-Entscheidungen hat man nur Folgeprobleme und entsprechende Mehrarbeit.

    Bei uns hat sich in Anbetracht der BGH-Entscheidung jedoch nichts geändert, da sie von mir ignoriert wird. Sowohl Anschreiben nach § 120 Abs. 4 ZPO als auch die Aufhebungsentscheidung wird (nur) an die Partei gerichtet. Kommt ein Brief zurück ermittelt die Geschäftsstelle eigenständig die aktuelle Anschrift (entweder schriftlich oder immer häufiger auch online über eMab).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    2 Mal editiert, zuletzt von Ernst P. (28. Juni 2012 um 13:22)

  • Mein Reden seit Jahren: Hält man sich nicht schlüssige BGH-Entscheidungen hat man nur Folgeprobleme und entsprechende Mehrarbeit.

    Bei uns hat sich in Anbetracht der BGH Entscheidung jedoch nichts geändert, da sie von mir ignoriert wird. Sowohl Anschreiben nach § 120 Abs. 4 ZPO als auch die Aufhebungsentscheidung wird (nur) an die Partei gerichtet. Kommt ein Brief zurück ermittelt die Geschäftsstelle eigenständig die aktuelle Anschrift (entweder schriftlich oder immer häufiger auch online über eMab).

    Eine Verfahrensweise, für die ich Dir ziemlich dankbar bin...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

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