Wie macht ihr es bei der Aufnahme einer einstweiligen Verfügung - Rasys fragt, ob die Zustellung des Beschlusses durch den Antragssteller selbst vermittelt wird oder ob die Zustellung des Beschlusses durch die Geschäftsstelle an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle erfolgen soll....
Zustellung der einstweiligen Verfügung unter Vermittlung der Geschäftsstelle
-
-
Die meisten Kläger sind froh, wenn sie nicht selbst zustellen müssen.
-
Die meisten Kläger sind froh, wenn sie nicht selbst zustellen müssen.
... und § 192 Abs. 3 ZPO sieht die Vereinfachung ja auch vor.
Oder ist es gar was gem. § 214 FamFG? Dann gilt ja ohnehin der Antrag als entsprechender Auftrag für die Zustellung.
-
Wir haben hier das Problem von den Gerichtsvollziehern vorgetragen bekommen. Informiert ihr die Gerichtsvollzieher schon telefonisch, dass ev. noch eine einstweilige zuzustellen ist oder wie läuft das so bei euch ab.
-
Wenn noch in der normalen Dienstzeit ein Antrag auf Erlass kommt, informiere ich die Eingangsregistratur und die Verteilerstelle für GV-Aufträge. Ob der Richter dann auch entscheidet, steht natürlich auf nem anderen Blatt und das sehe ich ja dann nicht mehr. Meistens ist es so, dass die Serviceeinheit, die für die Sache zuständig ist, dann der Verteilerstelle nochmal Bescheid gibt, ob die Einstweilige erlassen wurde. Und die informiert immer den zuständigen Gerichtsvollzieher telefonisch.
-
Ich halte es nicht für Aufgabe des Rechtspflegers, dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen, dass er vielleicht irgendwann später am Tag noch eine Richterentscheidung zuzustellen haben könnte.
-
In meiner Zeit beim LG haben wir jeweils dem Antragsteller aufgegeben, selbst zuzustellen. Etwaige Probleme in diesem Zusammenhang möge er selbst lösen, so war m.E. die zugrundeliegende Auffassung dieser Praxis (die obendrein der GS Arbeit erspart hat).
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Aus der RAST heraus informiere ich die Geschäftsstelle, wenn die einstweilige eine Stunde vor Ende (oder später) kommt, dann wissen die schon, dass die noch warten müssen.
Die Geschäftsstelle informiert - sobald der Antrag beim Richter liegt - die GVZ-Verteilerstelle.Einen großen Arbeitsaufwand sehe ich darin nicht (ein kurzer Anruf), aber eine große Erleichterung für den GVZ und den Antragsteller. Zumindest hier im Hause, wo die Zusammenarbeit zwischen GVZ und GVZ-Stelle gut läuft. Normalerweise müsste der Antragsteller ins Büro des GVZ fahren - wenn der aber ohnehin gerade im Gericht ist oder zustellen, kann der A'st auch in der GVZ-Stelle warten.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!