Hallo,
ich brauche mal Hilfe.
Das von uns beauftragte Zustellunternehmen behauptet:
".....dass ein PZA, der an eine c/o-Anschrift gerichtet ist, generell nicht auf dem Wege der Ersatzzustellung ausgeliefert werden darf. Eine natürliche Person, Behörde, juristische Person, Gesellschaft oder Gemeinschaft, die in der Anschrift nur zu genaueren Bezeichnung des Zustellungsempfängers dient, gelte nicht als Zustellungsempfänger. Die Zustellung dürfe nur an den Empfänger bzw. an seinen schriftlich bevollmächtigten Vertreter selbst erfolgen. Ist dies nicht möglich, so ist das Schriftstück als unzustellbar zu behandeln.
D.h. dass nur der zuerst genannte Adressat Empfänger des PZA ist:
Uwe Untermieter
c/o Veronica Mieterin
Testgasse 98
12345 Test
....oder eben der schriftlich bevollmächtigte Vertreter."
Dann ist aber m.E. Sinn und Zweck der Benutzung von c/o nicht mehr gegeben, denn gerade beispielsweise in Vollstreckungssachen soll ja durch die Einlegung in den Briefkasten der womöglich "untergetauchte" Schuldner erreicht werden.
Habt ihr Erfahrungen bzw. wie handhaben andere Postunternehmen diesen Zustand?
Vielen Dank für eure Hilfe:)