Ist der Erwerbstätigenfreibetrag berücksichtigungsfähig, wenn die Partei Krankengeld bezieht?
Den Ausführungen im Musielak (und mehr ist hier nicht verfügbar) ist leider nicht zu entnehmen, ob die Erwerbstätigkeit aktuell tatsächlich ausgeübt werden muss oder ob hierunter auch die Erwerbstätigkeit im Sinne eines bestehenden, aber wegen der Krankheit aktuell nicht vollzogenen Arbeitsverhältnisses, fällt.
Ich vermute ja fast ersteres, da Belastungen und Erschwernisse durch Erwerbstätigkeit abgegolten werden sollen, die man während einer Krankschreibung gerade nicht hat. Allerdings leuchtet es mir irgendwie auch nicht ein, wieso man höhere Raten zahlen, obwohl/weil man wegen Krankschreibung weniger Einkünfte hat.