Hallo zusammen,
es kommt immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber die pfändbaren Beträge an den TH auskehrt, obwohl eine oder mehrere Lohnabtretungen offengelegt wurden.
Prompt kommt eine Aufforderung des Abtretungsgläubigers an den TH, die zu Unrecht erhaltenen Beträge an ihn auszukehren.
Ist der TH dann wirklich zur Auskehr verpflichtet, oder kann er Massearmut einwenden (die bei IK-Verfahren ja in der Regel vorliegt)?