Hallo zusammen,
bislang wurden drei meiner Versetzungsanträge wegen Fehlens eines Tauschpartners abgelehnt. Mir wurde dabei jeweils mitgeteilt, dass einer Versetzung wegen personeller Unterausstattung nur im Rahmen eines Personaltausches zugestimmt werden kann und ein Tauschpartner nicht bekannt ist. Sowohl mein Dienstherr als auch der Dienstherr meines WunschOLG-Bezirks bestehen jeweils auf einen Tauschpartner.
Jetzt hatte ich endlich nach vier Jahren Suche eine Tauschpartnerin, sogar aus meinem Wunsch-Amtsgericht, gefunden und erneut entsprechenden Versetzungsantrag gestellt. Nun wurde auch dieser abgelehnt, mit der Begründung, es würde sich nicht um einen adäquaten Tauschpartner handeln. Nähere Auskünfte zu den konkreten Gründen der Ablehnung, außer, dass sie nicht so leistungsstark sei wie ich, konnte ich nicht erfahren, da man mir ja keine Auskünfte aus der Personalakte meiner potentiellen Tauschpartnerin nennen darf. Anzumerken ist hier im übrigen auch, dass sie eine Besoldungsgruppe niedriger hat als ich. Gespräche mit dem Personalrat, der auch nur bei Versetzungen gegen den eigenen Willen zu beteiligen ist, und den zuständigen Bearbeitern, waren nicht ergiebig.
Was kann man tun? Wer weiß Rat? Wer hat Erfahrung damit? Ist es Euch auch schon passiert?
Wie soll ich überhaupt einen Widerspruch gegen die Ablehnung begründen, wenn ich die tatsächlichen Gründe für die Ablehnung nicht kenne?
Wie weit geht der Ermessensspielraum des Dienstherren aus § 15 BeamtenStatusG? Widerspricht das nicht alles Art. 2 GG?
Bin echt verzweifelt!!