Hallo,
ich habe einen Vergleich vorliegen, in dem steht aber nicht explizit drin, dass eine vorsätzl. begang. unerlab.Handlung ist. Der Gegner wurde aber im Strafverfahren verurteilt und es handelt sich um Schadens- und Schmerzensgeld aus dem Vorfall vom ...
Kann ich trotzdem, wenn ich das Strafurteil beifüge, den Antrag stellen, dass der Pfändungsfreibetrag herabgesetzt wird (§ 850 ZPO)?
Danke vorab.
Liane