Hallo liebe Betreuungsgerichte *g*
Hab einen Anruf von einem Betreuer (Berufsbetreuer) bekommen der folgendes Problem hat. Die Betroffene ist halbwegs blind. Sie erkennt noch grob die Geldscheine, die man ihr aushändigt, kann aber nicht mehr quittieren, dass sie diese erhalten hat, da sie weder Quittung noch Unterschrift lesen kann. Im Kopf ist die Betroffene dem Alter entsprechend noch relativ klar und weiß zumeißt was sie will. Selbst zu Bank gehen ist aufgrund der Sehschwäche und der körperlichen Verfassung kaum bis gar nicht möglich.
Nun fragt mich der Betreuer wie er den Nachweis führt, dass er mtl. 400,00 Euro an die Betroffene (Bar) aushändigt. Ich hätte den Nachweis ja sonst zumindest gerne durch Quittung im Wege der Rechnungslegung.
Ich musste den Betreuer nun erstmal vertrösten, da ich spontan auch keine Idee habe.
Der Betreuer schlug vor, immer jemanden mit zur Bank zu nehmen, bzw. zur Betroffenen um Nachweis der Übergabe durch einen Dritten zu haben, aber dieser "Dritte" könnte mir ja genau wie der Betreuer sonstwas erzählen... Halte hiervon eigentlich nicht sonderlich viel.
Fällt euch da was sinnvolles ein?
Grüße!