Ich häng mich hier mal dran:
Erblasser ist kinderlos und unverheiratet verstorben, keine VvTw vorhanden.
Es liegen kein Urkunden dem Antrag vom RA bei. Nun meine Frage: STU muss ich noch abfordern. Kann/Muss ich bezgl. der restliche Urkunden auf bereits vorliegende Urkunden, bei bereits erteilten Erbscheinen z.B. von Mutter, Vater, Geschwister Bezug nehmen. Der RA hat nämlich ES in Kopie beigefügt.