Mich hat ein älterer Herr telefonisch kontaktiert und mir folgenden Fall geschildert:
Er selbst ist Zeuge in einem Strafverfahren. Da er noch einige - seiner Meinung nach "sachdienliche" - Dinge weiß, die er gerne in der Hautpverhandlung zum Verfahren beitragen möchte, hatte er vor einiger Zeit versucht den Rechtsanwalt des Angeklagten zu kontaktieren. Dieser RA hatte ihm dann wohl aber gesagt, dass es ihm nicht erlaubt sei, sich mit einem in dem Verfahren beteiligten Zeugen auszutauschen / zu unterhalten usw.
Jetzt hat mich der Zeuge gefragt, ob dass so korrekt ist?
Ich habe ihn dann gefragt, weshalb er seine "sachdienlichen" Kenntnisse nicht einfach in der Verhandlung vorträgt? Er meinte dann, dass er in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht hätte, dass man ihm dann nicht zuhören würde bzw. dass das Gericht dann ja sowieso nur erwidern würde, dass diese Dinge mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun haben... Man würde nur das beachten, was infolge der konkreten Fragen durch Gericht / Verteidiger / StA ausgesagt werden würde. Deshalb wollte er gerne vorher mit dem RA des Angeklagten sprechen, damit dieser ihm in der Verhandlung vorher u. a. diesbezüglich spezielle abgesprochene Fragen stellt.
Ich habe dem Mann dann gesagt, dass ich nicht der Meinung bin, dass einem in der Verhandlung "der Mund verboten" werden würde. Problematisch würde es höchstens werden, wenn auf die Zeugenvernehmen verzichtet werden würde o. ä. ... wie auch immer, der ältere Herr möchte nun gerne wissen, ob der RA des Angeklagten ihm zu Recht die Kontaktaufnahme untersagt hat oder nicht?!
Was soll ich dem Herrn raten, wenn er mich in den kommenden Tagen wieder anruft?
Eine solche Frage wurde mir in meiner bisher noch sehr kurzen Berufstätigkeit bisher nicht gestellt...