Kann ein Rechtsanwalt Kontaktaufnahme durch Zeugen verweigern?

  • Mich hat ein älterer Herr telefonisch kontaktiert und mir folgenden Fall geschildert:
    Er selbst ist Zeuge in einem Strafverfahren. Da er noch einige - seiner Meinung nach "sachdienliche" - Dinge weiß, die er gerne in der Hautpverhandlung zum Verfahren beitragen möchte, hatte er vor einiger Zeit versucht den Rechtsanwalt des Angeklagten zu kontaktieren. Dieser RA hatte ihm dann wohl aber gesagt, dass es ihm nicht erlaubt sei, sich mit einem in dem Verfahren beteiligten Zeugen auszutauschen / zu unterhalten usw.
    Jetzt hat mich der Zeuge gefragt, ob dass so korrekt ist?

    Ich habe ihn dann gefragt, weshalb er seine "sachdienlichen" Kenntnisse nicht einfach in der Verhandlung vorträgt? Er meinte dann, dass er in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht hätte, dass man ihm dann nicht zuhören würde bzw. dass das Gericht dann ja sowieso nur erwidern würde, dass diese Dinge mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun haben... Man würde nur das beachten, was infolge der konkreten Fragen durch Gericht / Verteidiger / StA ausgesagt werden würde. Deshalb wollte er gerne vorher mit dem RA des Angeklagten sprechen, damit dieser ihm in der Verhandlung vorher u. a. diesbezüglich spezielle abgesprochene Fragen stellt.

    Ich habe dem Mann dann gesagt, dass ich nicht der Meinung bin, dass einem in der Verhandlung "der Mund verboten" werden würde. Problematisch würde es höchstens werden, wenn auf die Zeugenvernehmen verzichtet werden würde o. ä. ... wie auch immer, der ältere Herr möchte nun gerne wissen, ob der RA des Angeklagten ihm zu Recht die Kontaktaufnahme untersagt hat oder nicht?!
    Was soll ich dem Herrn raten, wenn er mich in den kommenden Tagen wieder anruft?

    Eine solche Frage wurde mir in meiner bisher noch sehr kurzen Berufstätigkeit bisher nicht gestellt... ;):gruebel:

  • Das klingt ein wenig danach, als ob es sich jemanden - wie soll ich es diplomatisch ausdrücken - der viel redet und sich gern selbst zuhört. Ansonsten vermeide ich in der Regel die Kontaktaufnahme mit Zeugen. Das kann einem bös' auf die Füße fallen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Strafverfahren sind Massenverfahren. Kein Verfahrensbeteiligter hat Zeit, sich die Lebensgeschichte eines Zeugen anzuhören. Dem Zeugen werden Fragen gestellt, die dieser beantworten muss. Ggf. wird der Vorsitzende ihn auffordern, auf den Punkt zu kommen.

  • ....hatte er vor einiger Zeit versucht den Rechtsanwalt des Angeklagten zu kontaktieren. Dieser RA hatte ihm dann wohl aber gesagt, dass es ihm nicht erlaubt sei, sich mit einem in dem Verfahren beteiligten Zeugen auszutauschen / zu unterhalten usw.
    Jetzt hat mich der Zeuge gefragt, ob dass so korrekt ist?
    ......
    Man würde nur das beachten, was infolge der konkreten Fragen durch Gericht / Verteidiger / StA ausgesagt werden würde. Deshalb wollte er gerne vorher mit dem RA des Angeklagten sprechen, damit dieser ihm in der Verhandlung vorher u. a. diesbezüglich spezielle abgesprochene Fragen stellt.

    ... wie auch immer, der ältere Herr möchte nun gerne wissen, ob der RA des Angeklagten ihm zu Recht die Kontaktaufnahme untersagt hat oder nicht?!
    Was soll ich dem Herrn raten, wenn er mich in den kommenden Tagen wieder anruft?

    Anwälte dürfen durchaus mit Zeugen sprechen. Sie dürfen sogar ermitteln, wenn auch nicht mit hoheitlichen befugnissen, sie sind auf die Bereitschaft von Zeugen angewiesen. Gerade bei Verkehrsunfällen oder bei Vorfällen im häuslichen Bereich kommt das immer wieder vor. Davon geht auch das Gericht aus, wie wäre sonst der Hinweis zu verstehen, dass man vor Eröffnung des Verfahrens für wichtig gehaltene Zeugen benennenn solle?
    Wenn ein Zeuge aber selbst meint, die Hauptverhandlung vorbereiten zu müssen und die Fragen mit dem Verteidiger vorher besprechen will, hätte ich meine Bedenken. Und die sind weniger in der Ermittlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes begründet als in der Person des Zeugen.
    Aber vielleicht kann adora belle dazu mehr beitragen, sie macht wohl regelmäßig Strafsachen.
    Ein Recht auf Kontaktaufnahme mit dem Verteidiger hat der Zeuge aber sicher nicht. Wenn der Anwalt nicht will, will er nciht, und er hat sich mit seiner Aussage halt einigermaßen höflich herausgeredet.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Was soll ich dem Herrn raten, wenn er mich in den kommenden Tagen wieder anruft?

    Sag ihm, er soll alles was ihm relevant erscheint, schriftlich formulieren und an Polizei/StA/Gericht (wo halt das Verfahren grad hängt) schicken. Wenn es jemand für wichtig hält, wird man ihn schon noch dazu befragen. Wenn nicht, dann hat er es sich wenigstens mal von der Seele geschrieben. :cool:

    Es ist dem Verteidiger nicht verboten, Kontakt zu Zeugen aufzunehmen und diese zu befragen. Der Kollege wird schon wissen, warum er das in diesem Fall abgelehnt hat. Meist ist es doch so, daß Zeugen ne Menge Kram für wichtig halten, der tatsächlich im Verfahren keine Rolle spielt. Und einen Zeugen, der als allererstes in der Hauptverhandlung stolz verkündet, wie er seine Antworten mit dem Verteidiger des Angeklagten vorbereitet hat, braucht kein Mensch.

  • Was soll ich dem Herrn raten, wenn er mich in den kommenden Tagen wieder anruft?

    Sag ihm, er soll alles was ihm relevant erscheint, schriftlich formulieren und an Polizei/StA/Gericht (wo halt das Verfahren grad hängt) schicken. Wenn es jemand für wichtig hält, wird man ihn schon noch dazu befragen. Wenn nicht, dann hat er es sich wenigstens mal von der Seele geschrieben. :cool:

    Es ist dem Verteidiger nicht verboten, Kontakt zu Zeugen aufzunehmen und diese zu befragen. Der Kollege wird schon wissen, warum er das in diesem Fall abgelehnt hat. Meist ist es doch so, daß Zeugen ne Menge Kram für wichtig halten, der tatsächlich im Verfahren keine Rolle spielt. Und einen Zeugen, der als allererstes in der Hauptverhandlung stolz verkündet, wie er seine Antworten mit dem Verteidiger des Angeklagten vorbereitet hat, braucht kein Mensch.

    :daumenrau

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Vielen Dank!

    Genau das habe ich ihm auch gesagt... dass er doch einfach ein Schreiben fertigen soll, wenn er zum Verfahren noch etwas relevantes beitragen möchte. ;)

    War ein etwas komischer Typ... aber war mir nicht sicher, ob RAe da wirklich irgendwie "befangen" sind oder der Kontakt zu anderen Beteiligten im Verfahren unproblematisch ist.

  • Und einen Zeugen, der als allererstes in der Hauptverhandlung stolz verkündet, wie er seine Antworten mit dem Verteidiger des Angeklagten vorbereitet hat, braucht kein Mensch.

    Das meinte ich mit "bös auf die Füße fallen". Mich hat mal ein Zeuge im stillen Kämmerlein gefragt, was er in einem (Zivil-)Prozess aussagen sollte. Meine Antwort war: "Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit". Ich glaube, bei Richtern kommen audentische Aussagen die auch mal Brüche aufweisen, besser an, als eine vorbereitete Rede.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Und einen Zeugen, der als allererstes in der Hauptverhandlung stolz verkündet, wie er seine Antworten mit dem Verteidiger des Angeklagten vorbereitet hat, braucht kein Mensch.

    Das meinte ich mit "bös auf die Füße fallen". Mich hat mal ein Zeuge im stillen Kämmerlein gefragt, was er in einem (Zivil-)Prozess aussagen sollte. Meine Antwort war: "Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit". Ich glaube, bei Richtern kommen audentische Aussagen die auch mal Brüche aufweisen, besser an, als eine vorbereitete Rede.

    Meinten Sie vielleicht authentisch? *google end*

  • Meinten Sie vielleicht authentisch? *google end*

    muss ich mal drüber nachdenken :gruebel:

    Da, wo du herkommst, wird das so geschrieben.;)

    Liegt wohl daran, dass ich das Eine nicht mehr richtig, das andere aber noch nicht ganz bin. O-Ton meiner Mutter: Du wirst auch schon ein verdammter Bayer.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Meinten Sie vielleicht authentisch? *google end*

    muss ich mal drüber nachdenken :gruebel:

    Da, wo du herkommst, wird das so geschrieben.;)

    Liegt wohl daran, dass ich das Eine nicht mehr richtig, das andere aber noch nicht ganz bin. O-Ton meiner Mutter: Du wirst auch schon ein verdammter Bayer.

    Nun aber - Du bist nicht in Bayern, sondern in Franggn! Andererseits könnte DAS wiederum auch die Schreibweise erklären... :D

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Nun aber - Du bist nicht in Bayern, sondern in Franggn! Andererseits könnte DAS wiederum auch die Schreibweise erklären... :D

    Habe meiner Mutter auch gleich den Kopf gestutzt.

    Die Oberfranken verstehe ich gut; die sprechen eine Art säggsischen Dialegd :D. An meinen Kenntnissen des Mittelfränkischen arbeite ich noch.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Um es nochmals zusammenfassend aus Anwaltssicht zu sagen: Die - ggf. auch vorherige - Kontaktaufnahme (sächsisch: "Gondagd-oofnohme") mit Zeugen ist in keiner Verfahrensart (StPO, ZPO, ArbGG usw.) verboten und auch nicht standeswidrig. Das liegt daran, dass - anders als in anderen Rechtsordnungen (siehe z. B. den Billy-Wilder-Film "Zeugin der Anklage") - der Zeuge niemandem zugeordnet wird. Es gibt keinen Zeugen der einen oder anderen Seite, auch wenn sich die eine oder andere Seite auf ihn als Beweismittel berufen mag.

  • Da saachsde eeenfach: Dis wor derweeschn seehre nedd von Dior!

    des meischte grieg i ja raus, aber was hoißt "derweeschn"? Hoißt des des gleiche wie "wäge dehm" oder des hochdeitsche "deshalb"?

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!