Ein Rechtsanwalt macht hier einen begründeten Regressanspruch geltend.
Er hat zum Termin keine Abladung erhalten und ist daher vergeblich angereist.
Gut, die Reisekosten würde ich ihm nach dem RVG zugestehen.
Er macht darüber hinaus jedoch eine Arbeitsstunde von € 60,00 geltend. Diese würde ich ihm nicht zugestehen. Klar, die Höhe ist nicht nachgewiesen, aber hat er dem Grunde nach Anspruch auf Erstattung dieser Stunde ?