Antragsteller begehrt BerH wegen "Familienzusammenführung". Die Schwiegermutter und weitere Familienangehörige leben in Syrien auf der Straße da sie im Krieg alles verloren hätte.
Handelt es sich um ein subjektives Recht des Antragstellers? Ich tue mich so schwer damit, hier einen Schein zu erteilen. Ansprüche auf Asyl oder ähnliches sind doch von den Anghörigen geltendzumachen? Um welches eigene rechtliche Problem geht es?
Bin ich zu kleinkariert? Wäre sehr dankbar für Meinungen!