Einkommen auf Konto Dritter

  • Wer sich zu benehmen weiß, erhält - und behält auch sein Konto - muss aber freilich auch den Preis dafür zahlen. Das wollen sich viele schenken. So einfach ist das.

    Wir haben reihenweise Girokonten in P-Konten umgewandelt; dort waren die Schufa-Einträge teilweise seitenlang.


    Wenn ein Girokonto besteht, ist es ja auch nicht das Problem, ein Anspruch auf Umwandlung besteht.

    Zumindest in unserer Gegend erhält eben nicht jeder problemlos ein neues Konto, schon gar nicht bei der gewählten Bank.



    Die Prüfung nach § 765 a ZPO erfolgt "unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers". Dass der Schuldner bei seiner "gewählten" Bank kein Konto eingerichtet bekommt sondern "nur" bei einer anderen örtlichen Bank, kann m.E. nicht zum Erfolg des § 765 a ZPO führen. Zumindest in meiner Umgebung richtet die Sparkasse JEDEM ein Konto ein. Ein Schufa-Abgleich erfolgt ohnehin nicht. Man bedenke zudem, dass das P-Konto nicht erst seit ein paar Monaten auf dem Markt ist. Alleine deshalb halte ich die Anwendbarkeit des § 765 a ZPO als Dauerlösung nicht für angebracht.

  • Wer sich zu benehmen weiß, erhält - und behält auch sein Konto - muss aber freilich auch den Preis dafür zahlen. Das wollen sich viele schenken. So einfach ist das.

    Wir haben reihenweise Girokonten in P-Konten umgewandelt; dort waren die Schufa-Einträge teilweise seitenlang.

    Meist dürfte es doch so sein, dass ein Kunde in Spe zur Bank geht um ein Konto eröffnen zu wollen und wenn dort erkennbar ist, dass es sich um einen "Schuldner" handelt, wird er wohl überwiegend abgewimmelt, ohne an zu den "Bearbeiter" zu kommen, der sich rechtlich ausreichend auskennt.

    Das ist natürlich nicht unverständlich aus Sicht der Banken, weil die gewinnorientiert arbeiten müssen, was durch viele Schuldnerkunden minimiert wird. Das gilt sicher auch für viele Arbeitgeber, die sich mit den zusätzlichen Arbeiten, die Lohnpfändungen mit sich bringen, nicht belasten wollen.


  • Meist dürfte es doch so sein, dass ein Kunde in Spe zur Bank geht um ein Konto eröffnen zu wollen und wenn dort erkennbar ist, dass es sich um einen "Schuldner" handelt, wird er wohl überwiegend abgewimmelt, ohne an zu den "Bearbeiter" zu kommen, der sich rechtlich ausreichend auskennt.
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    Ich glaub, die Banker wissen schon alle ganz genau was rechtens ist, nur hat die Bank lieber Kunden mit einem hohen Einkommen mit einem entsprechenden Guthaben. Pfändungen machen nur Arbeit. Zinsgewinn ist für die Bank gleich Null.


  • Meist dürfte es doch so sein, dass ein Kunde in Spe zur Bank geht um ein Konto eröffnen zu wollen und wenn dort erkennbar ist, dass es sich um einen "Schuldner" handelt, wird er wohl überwiegend abgewimmelt, ohne an zu den "Bearbeiter" zu kommen, der sich rechtlich ausreichend auskennt.
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    Ich glaub, die Banker wissen schon alle ganz genau was rechtens ist, nur hat die Bank lieber Kunden mit einem hohen Einkommen mit einem entsprechenden Guthaben. Pfändungen machen nur Arbeit. Zinsgewinn ist für die Bank gleich Null.

    Bei den Dispozinsen würde ich eher annehmen, dass die Bank lieber Kunden hat, deren Konten aussehen wie ihre Betten, nämlich "sauber überzogen". Das bringt doch mehr als die paar Zinsen, die sie auf einem Girokonto nicht zahlen müssen.

    Schuldner mit Pfändungen und P-Konten gehören natürlich zu keiner der Personengruppen und fallen somit durch das Raster....


  • Meist dürfte es doch so sein, dass ein Kunde in Spe zur Bank geht um ein Konto eröffnen zu wollen und wenn dort erkennbar ist, dass es sich um einen "Schuldner" handelt, wird er wohl überwiegend abgewimmelt, ohne an zu den "Bearbeiter" zu kommen, der sich rechtlich ausreichend auskennt.
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    Ich glaub, die Banker wissen schon alle ganz genau was rechtens ist, nur hat die Bank lieber Kunden mit einem hohen Einkommen mit einem entsprechenden Guthaben. Pfändungen machen nur Arbeit. Zinsgewinn ist für die Bank gleich Null.

    Bei den Dispozinsen würde ich eher annehmen, dass die Bank lieber Kunden hat, deren Konten aussehen wie ihre Betten, nämlich "sauber überzogen". Das bringt doch mehr als die paar Zinsen, die sie auf einem Girokonto nicht zahlen müssen.

    Schuldner mit Pfändungen und P-Konten gehören natürlich zu keiner der Personengruppen und fallen somit durch das Raster....

    Zumindest drängt sich dieser Eindruck zeitweise auf ...

  • Ja ja, die bösen Banken.....

    Das klingt alles ein wenig so, als wenn die Kunden von den Banken bedrängt werden, ihr Konto
    zu überziehen, so nach dem Motto "darfs auch ein wenig mehr sein"

    Leider sieht die Realität anders aus. Viele Kunden machen Konsumschulden ohne Ende - angelockt durch
    sehr effektive Werbung ( heute kaufen aber zahlen erst in 1 Jahr, oder Autos mit 99 Euro Rate) , Handys werden im
    Monatsrhythmus gewechselt und wenn nix mehr geht , soll die örtliche Bank alles umschulden, um eine Privatinsolvenz
    zu verhindern.

    Gerade bei den jüngeren Kunden gibt es ganz viele, die 5 laufende Handyverträge haben, nur um immer das aktuelle Modell zu haben.

    Aber zurück zum Thema: BadBankers hat s schon geschrieben: Wer sich benimmt und die Regeln einhält bekommt ein Konto. Das sich viele - gerade Großbanken - durch höhere Grundgebühren u.s.w. versucht haben aus der Affäre zu ziehen, geht ja jetzt nicht mehr, aufgrund des letzten BGH Urteils zum Thema Kontoführungsgebühren und P-KOnto.

    Vor Jahren wurde entschieden, dass Banken für die Bearbeitung von Pfändungen keine Gebühr nehmen dürfen. Jetzt wurde entschieden, dass ein P-Konto nicht mehr kosten darf, als ein normales Konto. Jedem ist klar, das so ein Konto nicht kostendeckend zu betreiben ist. Letztlich zahlen die Zeche alle anderen Kunden der Banken. Mich ärgert es als Kunde meiner Bank, dass ich die Zeche zahlen muss für Kunden, die Schulden haben und diese nicht zahlen.

    Ich habe für jeden Verständnis, der unverschuldet in Not geraten ist, aber ein ganz großer Teil ist es eben selbst Schuld.

    Im übrigen ärgert mich auch, dass jetzt die Banken im Monat für ein landläufiges P-Konto noch ca. € 3,00 berechnen dürfen, wenn dann anschließend für einen Kunden zum Teil 10 Pfändungen im Monat eingehen, welche - kostenfrei- zu bearbeiten sind und in den Forderungsberechungen der Gläubiger jedes Telefonat und jedes Anschreiben mit mehr zu Buche schlägt, als die Banken für das P-Konto im gesamtem Jahr berechnen dürfen.

    So, ich musste mir mal ein wenig Luft machen

  • Ich kann das auf jeden Fall auch verstehen und Deiner Argumentation folgen.

    Aber eines ist doch gewiss:

    Der Gesetzgeber hat Gesetze gemacht, die sowohl die Gerichte, als auch die Drittschuldner, seien es Arbeitgeber oder Banken, beachten müssen. Soweit es gesetzliche Vorhaben der Regierung gegeben hat, die nicht Gesetz wurden, weil die Banken sich entsprechend verpflichtet haben, ist es deren Problem. Hat natürlich auch seinen Grund gehabt.

    Wie auch immer was auch immer zustande gekommen ist, und wie großzügig es auch zu sein scheint, sehe ich weder die Rechtspfleger noch die Drittschuldner in der Verantwortung, diese Gesetze kleinlich auszulegen. Soll der Gesetzgeber andere Gesetze machen, die auch ander auslegbar sind.

    Ich wollte auch keinem Banker und keiner Bank mit meiner Meinung zu nahe treten. Schließlich sind sie wirtschaftlich orientiert und das dient auch der Geamtheit der Kunden.

    Aber man bekommt auch vieles mit, was die Schuldner im Bezug auf den Umgang der Banken mit den Schuldnern machen. Das mag nicht für alle zutreffen, aber die, wo es richtig läuft und so wie es sein sollte, die verschwinden aus den Köpfen. Haften bleiben nur die, bei denen es nicht so läuft.

    Also bitte ich Dich, dass Du Dich nicht persönlich angesprochen fühlst, sondern nur zur Kenntnis nimmst, dass nicht alles Gold ist was bei den Banken glänzt...

  • Die Regelung mit den Kontoführungsgebühren, wie in der Rechtsprechung entwickelt, halte ich auch für unglücklich. Wenn etwas arbeitsintensiver ist, müsste m.E. es auch höhere Gebühren bringen. Wenn ich beispielsweise zuur Kontrolle zum Zahnarzt gehe und der nichts findet, ist meine Zahnarztrechnung ja auch geringer, als wenn er noch "Sanierungsarbeiten" machen muss.
    Wer, und das ist der ganz überwiegende Teil der Schuldner, sich durch fehlerhaftes, unsachgemäßes Wirtschaften aufgrund Handyverträgen und ähnlichem in die Schuldenfalle begíbt, kann auch bei mir nicht mit Verständnis rechnen. Anders sehe ich das nur bei Leuten die aufgrund von Krankheit oder ähnlichem unverschuldet in derartige Situationen gelangt sind.
    Allerdings habe ich auch kein Verständnis dafür, wenn einige Banken sich weigern, Girokonten auf P-Konten umzustellen; aber da bleibt ja der Klageweg. Ob eine Bank einer Person ein Girokonto eröffnet, muss sie selbst prüfen und wissen. Das ist nicht meine Baustelle. Es bleibt aber festzuhalten, dass trotz der Selbstverpflichtung -aus welchen Gründen auch immer- nicht jeder Bürger ein Girokonto erhält.
    In den Fällen, in denen eine Kontoleihe vorkommt, muss daher § 765a ZPO zumindest meiner Meinung nach weiter anwendbar sein.

  • Das hätte auch von mir - als Nichtbanker - sein können. Ich kann dem uneingeschränkt zustimmen. :daumenrau

  • Passt jetzt nicht 100 %, aber die Überschrift stimmt schonmal :)
    Folgender Fall:
    Der Schuldner lässt Arbeitslohn auf das Konto seiner Ehefrau fließen.
    Der Gläubiger reicht nun einen PfüB ein, bei dem die Ehefrau der Schuldner ist und die Bank der Drittschuldner. Auf den ersten Blick Schmuh und das haben wir auch so mitgeteilt.
    Er teilt nun aber mit, dass das wohl doch geht, und stützt sich auf eine BGH-Entscheidung in der steht:
    " entweder den Anspruch des Berechtigten gegen den Kontoinhaber auf Auskehrung des Betrages oder den Auszahlungsanspruch des Dritten gegen die Bank pfändet"
    Auf letzteres nimmt er Bezug und meint, dass ich den Pfüb erlassen muss.
    Ich meine nein, das geht so nicht. Was meint ihr dazu? Ist eine Vertretungsakte und ich will die auch nicht inne Binsen gehen lassen...

  • Gibt's ein AZ oder Datum zu der BGH-Entscheidung?

    Okay. Hab's gefunden: BGH v. 27.03.2008, Az. VII ZB 32/07.

    Da haben die aber was deutlich missverstanden. Dort wird nur gesagt, dass die Regelungen zum P-Konto für den Kontoleiher nicht gelten, wenn der Auszahlungsanspruch gegen den Kontoverleiher gepfändet wird oder das Konto (von Gläubigern des Kontoverleihers) gepfändet wird.

    Sehe ich also wie du: Zurückweisen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Zitat

    Dort wird nur gesagt, dass die Regelungen zum P-Konto für den Kontoleiher nicht gelten, wenn der Auszahlungsanspruch gegen den Kontoverleiher gepfändet wird oder das Konto (von Gläubigern des Kontoverleihers) gepfändet wird.

    Das habe ich beim Lesen dann auch gedacht, aaaaber die meinen, weil dass da ja so drin steht (die beiden Alternativen, siehe Zitat) geht das auch. Ähm.... Nein. Der Zöller sagt das in der Tat auch.
    Gut, dann werde ich denen nochmal schreiben, dass ich bzw. wir bei der Ansicht bleiben und dass er den Pfüb entsprechend ändern soll.

    Dickes Danke.

  • Liegt denn überhaupt ein vollstreckbarer Titel gegen die Ehefrau vor?!

  • [/QUOTE]

    Das habe ich beim Lesen dann auch gedacht, aaaaber die meinen, weil dass da ja so drin steht (die beiden Alternativen, siehe Zitat) geht das auch. Ähm.... Nein. Der Zöller sagt das in der Tat auch.
    Gut, dann werde ich denen nochmal schreiben, dass ich bzw. wir bei der Ansicht bleiben und dass er den Pfüb entsprechend ändern soll.

    Dickes Danke.[/QUOTE]


    PfÜB ändern ist meiner Meinung nach auch nicht möglich. Der Gläubiger kann nicht einfach die "Schuldner" austauschen. Entweder den Antrag zurücknehmen oder zurückweisen!!!
    ...und dann für den neuen Antrag wieder 20.- € zahlen.

  • Zitat

    Liegt denn überhaupt ein vollstreckbarer Titel gegen die Ehefrau vor?!


    Nein, natürlich nicht :daumenrau:):D
    Das ist ja das kuriose und ich hab beim ersten Mal auch lesen nur gedacht "haben die was verwechselt?!"
    Nein, ist Absicht. Aber den Anwalt kenne ich, der ist sowieso ein bisschen .... Naja... Sagen wir, "schwierig" und nicht so oft meiner Meinung :D

    Zitat


    PfÜB ändern ist meiner Meinung nach auch nicht möglich. Der Gläubiger kann nicht einfach die "Schuldner" austauschen. Entweder den Antrag zurücknehmen oder zurückweisen!!!
    ...und dann für den neuen Antrag wieder 20.- € zahlen.

    Hm, das machen wir hier nie. Wir verfügen immer zwischen und die Leute ändern das dann entsprechend ab und wir erlassen den dann.

  • Zitat

    Liegt denn überhaupt ein vollstreckbarer Titel gegen die Ehefrau vor?!


    Nein, natürlich nicht :daumenrau:):D
    Das ist ja das kuriose und ich hab beim ersten Mal auch lesen nur gedacht "haben die was verwechselt?!"
    Nein, ist Absicht. Aber den Anwalt kenne ich, der ist sowieso ein bisschen .... Naja... Sagen wir, "schwierig" und nicht so oft meiner Meinung :D

    Zitat


    PfÜB ändern ist meiner Meinung nach auch nicht möglich. Der Gläubiger kann nicht einfach die "Schuldner" austauschen. Entweder den Antrag zurücknehmen oder zurückweisen!!!
    ...und dann für den neuen Antrag wieder 20.- € zahlen.

    Hm, das machen wir hier nie. Wir verfügen immer zwischen und die Leute ändern das dann entsprechend ab und wir erlassen den dann.


    Zwischenverfügung: Der Schuldner im Titel weicht von dem im Antrag ab. Um Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur wird gebeten. Im Falle einer Rechtsnachfolge, wäre der Titel mit entsprechender Klausel erneut vorzulegen.

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