Wer sich zu benehmen weiß, erhält - und behält auch sein Konto - muss aber freilich auch den Preis dafür zahlen. Das wollen sich viele schenken. So einfach ist das.
Wir haben reihenweise Girokonten in P-Konten umgewandelt; dort waren die Schufa-Einträge teilweise seitenlang.
Wenn ein Girokonto besteht, ist es ja auch nicht das Problem, ein Anspruch auf Umwandlung besteht.
Zumindest in unserer Gegend erhält eben nicht jeder problemlos ein neues Konto, schon gar nicht bei der gewählten Bank.
Die Prüfung nach § 765 a ZPO erfolgt "unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers". Dass der Schuldner bei seiner "gewählten" Bank kein Konto eingerichtet bekommt sondern "nur" bei einer anderen örtlichen Bank, kann m.E. nicht zum Erfolg des § 765 a ZPO führen. Zumindest in meiner Umgebung richtet die Sparkasse JEDEM ein Konto ein. Ein Schufa-Abgleich erfolgt ohnehin nicht. Man bedenke zudem, dass das P-Konto nicht erst seit ein paar Monaten auf dem Markt ist. Alleine deshalb halte ich die Anwendbarkeit des § 765 a ZPO als Dauerlösung nicht für angebracht.