Der Betreute hat nur eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von
ca. 17.000.--€.
Der Betreuer behauptet, dass diese Lebensversicherung zur Altersversorgung des Betreuten bestimmt ist, daher nicht als Aktivvermögen angesehen werden darf, und die Vergütung daher aus der Staatskasse zu bezahlen ist.
Ist dies richtig ?