Cromwell hat in #9 alles dazu gesagt.
Nur so nebenbei: Ein österreichischer Bänker hat mir mal gesagt, dass sie keine notarielle Beurkundung nur Beglaubigung kennen, ob das stimmt, weiß ich nicht. Grundstückskaufverträge aus Österreich, die mir unter die Finger kamen, waren allerdings bislang tatsächlich immer nur beglaubigt.