Aber was macht es für einen Unterschied, ob ich die Berechtigten jetzt recherchiere oder einfach das abschreibe, was momentan im Grundbuch steht?
Ob im jetzigen Grundbuch oder im Datenbankgrundbuch noch die Bayerische Vereinsbank AG als Gläubigerin steht, macht doch keinen Unterschied. Wenn ich irgendwann mal Nachweise brauch, dann muss ich sowieso nachforschen. Aber wozu jetzt schon?
Wie 15. Meridian sagt: Es kommt auf den Berechtigten an. Bei der Bayerischen Vereinsbank ist es relativ egal. Wenn die Recherchen ausufernder werden - und das kommt leider ab und zu vor -, rentiert es sich, das langsam anzufangen.
Übrigens muss man mit solchen Rechercheergebnissen nicht jetzt sofort alles umschreiben. Wenn ich das in mehreren Grundbüchern zugleich oder zum Umschreiben keine Zeit habe, mache ich ggf. auch nur einen Vermerk in der Veränderungsspalte über die Aktualisierung. Nebenbei überlegen wir gerade, bestimmte Recherchen so zu archivieren, dass wir sie bei Bedarf generell abrufen können. Aber auch das wird wohl nach dem Muster ablaufen: Jede Kleinigkeit zählt.