Hallo an alle,
ich brauche Hilfe: Im Jahr 2011 wurde eine ehrenamtliche Ergänzungsbetreuung eingerichtet, da die Betreute an ihre Tochter das Haus verkaufen wollte. Die Sache war zügig abgeschlossen, dennoch hat der Richter erst Anfang 2013 diese Ergänzungsbetreuung aufgehoben. Auch jetzt ging erstmals ein Vergütungsantrag vom Ergänzungsbetreuer ein (auch wenn er behauptet einen Antrag bereits im Oktober 2011 gestellt zu haben- der ist aber nicht in der Akte). Nun habe ich zwei Fragen:
1. Wie berechnet sich sein Anspruch? (323 € durch Anzahl der Tätigkeitstage?)?
2. Wielange ist der Tätigkeitszeitraum anzusetzen? Bis zur Erledigung seiner tatsächlichen Tätigtkeit oder bis zur Aufhebung der Ergänzungsbetreuung?
Ich hoffe, ihr habt ein paar nützliche Tipps für mich.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Gruß M.G.