Hallo, liebe Forengemeinde, benötige ein paar Impulse und Ratschläge zu folgendem SV:
Grundschuldbestellungsurkunde:
GS über 300.000,00 € nebst Zinsen, dingl. und pers. Unterwerfung nur hinsichtlich eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrages des GS-Kapitals von 30.000,00 nebst anteiliger Zinsen.
Antrag auf AO:
AO wegen unserer nachfolgend bezeichneten dgl. Kapital- und Zinsansprüche aus Grundschuld Abt. III Nr. 1 von 300.000,00 zuletzt zu zahlender Teilbetrag 30.000,00 nebst Zi.
AOB:
wegen 30.000 € nebst Zinsen dgl. Anspruches zuletzt zu zahlender Kapitalteilbetrag.
Da Insoverf. läuft ist unstreitig nur der dingliche Anspruch vollstreckbar. Nun aber meine Frage, ob diese Vollstreckungsteilung mit Rangbestimmung relevant für die Erstellung des gG ist. Es ist eine Teilung im Grundbuch nur hinsichtlich des Fließtextes erfolgt, aber keine Teilung des Rechtes nach A und B. Mithin würde ich dazu tendieren, dass die interne Teilung im Gleichrang mit dem insges. dinglich gesicherten Recht ist und eine Berücksichtigung der 270.000 € im gG nicht erfolgt.
Hat jemand eine andere Meinung? Bin dankbar für jedwede Einbringung!