@ badbanker,
Und was machst du dann - nach Seite 3 müsstest du doch relativ zwanglos
die Zinsen rechts bis zum Zahlungszeitpunkt ausrechnen und damit im Ergebnis überwiegend doppelt zusätzlich der linken Spalte an den Gl. anweisen, gell?Kommt drauf an, was und falls da ansonsten noch etwas steht...
Ich für meinen Teil habe mich so entschieden, dass ich mangels Antragsdatum dann eben das Beschlussdatum
als Anfangsrechnung für die Zinsen nehme und das angegebene Zinsdatum, sofern bereits ausgerechnete Zinsen eingetragen sind, ignoriere. Sollte jedenfalls näher am richtigen Ergebnis dran sein. Und: Mit doppelten Zinsen werden wir die Pfändung ja erst später los.
Ich bin entsetzt.
Ich denke, es geht gerade wirklich viel Mist raus.
Und die Drittschuldner behelfen sich in ihrer Not mit kreativen Eigenberechnungs-Lösungen anstatt Erinnerung einzulegen wegen unklarer Forderungsbeträge insbesondere in den Fällen, wo sich die S. 3 von vorne bis hinten mit der weiter in Bezug genommen Aufstellung beißt.
Ein PfÜb wird gerichtlich erlassen und der Drittschuldner hat dann ein Wahlrecht, in welcher Höhe er tatsächlich leistet - zwischen Seite 3 und der Aufstellung oder einer Mischung von beiden unter Hinzufügung eigener Berechnungsparameter und einer überschlägigen Plausibilitätsprüfung aufgrund bisheriger Erfahrungswerte und Berufsdauer?
Dann kann ich die Dinger für 'nen Fünfer auch gesammelt jeden Freitag der durchfeudelnden Reinigungskraft zur Unterschrift auf
den Tisch legen.