Ich denke doch, LikeOLikeH. Meiner Ansicht nach ergibt sich das aus dem (für mich) logischen Schluss, dass ich
1. den Antrag heute stelle und damit den der Pfändung zugrundeliegenden Gesamtbetrag auch nur bis heute berechnen darf/kann/muss/sollte
2. mit Zinsbeginnen rechne, die sich aus dem Titel ergeben
3. ich rechts angebe "nebst" (sprich "weiterer") Zinsen seit dem auf heute folgenden Tag
Ich denke, zur Verwirrung führt dies vor allem, weil "seit dem" eigentlich für Tage genutzt wird, die in der Vergangenheit liegen. Wenn ich es mir aber so erkläre:
Ich fülle den PfÜB-Antrag ja nicht für mich aus, sondern für das Gericht bzw den Drittschuldner. Allerdings weiß ich heute nicht, wann der PfÜB bei Gericht bearbeitet wird und wann er dann dem Drittschuldner vorliegt.
Daher berechne ich die Zinsen mit den Zinsbeginnen, die sich aus dem Titel ergeben (weil andere habe ich erst einmal nicht) und nur bis heute, weil ich nur so sicher sein kann, dass der beantragte Gesamtbetrag stimmt, weil der Schuldner keine Zahlungen erbracht hat.
Liegt der auf meinem Antrag hin erlassene PfÜB mit den darin gemachten Angaben dem Gericht und dem Drittschuldner vor, dann kann nur ein in der Zukunft liegender Tag sein - nämlich "morgen". Das Gericht und der Drittschuldner wissen dann ganz genau "Aha, bis zum Tag der Antragstellung ist der Betrag xyz zusammengekommen, der sich aus den Einzelbeträgen x (Hauptforderung) + y (Kosten) + z (Zinsen bis zum Tag der Antragstellung) zusammensetzt und seit dem soundsovielten muss ich die Zinsen also selbst berechnen."
Für das Gericht und den Drittschuldner liegt dieser soundsovielte also ein in der Vergangenheit - eben jener "seit dem".
Konnte mir jemand folgen?
edit: Schön finde ich, dass hiernach der Gesamtbetrag im Antragsformular den Gesamtbetrag ergibt, den ich in meinem Forderungskonto habe, das ich auch bis zum Tag der Antragstellung berechne - quasi zur Kontrolle, ob meine Eintragungen korrekt sind