Hallo!
In letzter Zeit sind mir vermehrt Fälle untergekommen, bei denen alleinlebende Menschen in ihren Wohnungen verstorben sind und für die durch das Ordnungsamt einfach direkt eine Nachlasspflegschaft beantragt wurde.
Bei Sichtung der Wohnung findet sich dennoch oftmals ein Testament mit erreichbaren Erben. Wie sollte jetzt am besten verfahren werden?
Nachlasspflegschaft bestehen lassen, also den Nachlass wie gewohnt regeln oder die testamentarischen Erben informieren, ggf. Abwesenheitspflegschaft beantragen?