Hallo,
der Titel ist nur der Einstieg( irgendwie nicht vielsagend ...).
Ich habe folgendes Problem:
Die Kläger (Asylangelegenheit) haben von der I. zur II.Instanz den Anwalt gewechselt.
Nun macht der Anwalt der II.Instanz auch die Kosten der I.Instanz geltend und meint, dass er in diesem Falle seine Mandanten nur in dem Kostenfestsetzungsverfahren vertritt. Der Anwalt der I. Instanz hat bisher keine Kosten geltend gemacht und hat die Kanzlei (nach Aussage des RA der II. Instanz) mittlerweile aufgegeben. Er reagiert nicht auf meine Nachfragen (Abtretung o.ä.).
Die Frage ist, haben die Kläger überhaupt einen Anspruch auf Kostenfestsetzung, um sich in diesem Verfahren von ihrem neuen Anwalt vertreten zu lassen?
Hatte diese Konstellation schon jemand? In der Literatur habe ich nichts gefunden.
Danke für's Mitüberlegen:)