Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Ich denke, dass alle betroffenen Berufsvertretungen dran sind. Sie werden alle ihre Statements abgegeben haben.
    Aber: muss das Ministerium nach den Statements der Berufsvertretungen handeln?

    Soweit bekannt sind auch die Personalräte (Hauptpersonalrat bzw. Bezirkspersonalrat) dran. Sie müssen gehört werden. Sie müssen ggf. auch zustimmen. Soweit bekannt wurde auch bereits teilweise -befristet bzw. unter Vorbehalt- zugestimmt. Vielleicht sollte man auch einmal das Gespräch mit den Personalräten suchen. Denn deren "nein" wäre m.E. vom Ministerium zu beachten.

  • Ich frage mich, wo hier die Rechtspfleger-Gewerkschaften bleiben. Es ist offensichtlich, dass hier die Rechtspfleger verheizt werden und das System nicht funktioniert. Wo bleiben die Aufschreie der Gewerkschaften ?

    Lieber Olik, ohne die Gewerkschaften wäre das schon lange,lange,lange durch. Es fanden so viele Gespräche mit Politikern auf Bundes- und Landesebene statt, wie selten zuvor. Nur leider ist es in Berlin schwer, mit einer auf bawü begrenzten Sache für Interesse und Gegenstimmung zu sorgen oder Politiker mit vorgefasster Meinung nachträglich das Gesicht verlieren zu lassen und zum besseren zu überzeugen.....

    Vor Kritik daher bitte informieren oder selbst mal initiativ werden- die Gewerkschaften können dich sicher gebrauchen

  • Die Diskussion die hier in Bezug auf die Änderung des Rechtspflegergesetzes geführt wird, geht meines Erachtens genauso an der Realität vorbei, wie die Gesetzesänderung selbst. Niemand fragt bislang, ob überhaupt irgendein Ratschreiber Rechtspfleger werden will. Meines Wissens wurde auch niemals von Seiten des Ministeriums (oder von sonst irgendwem) auf die Ratschreiber zugegangen.
    Die derzeitigen Ratschreiber haben ein Amt mit hohem sozialem Ansehen in der Gemeinde inne und werden von der Bevölkerung als Ansprechpartner in allen Grundbuchangelegenheiten geschätzt (gelegentlich zum Verdruss der Notare). Innerhalb der Gemeinde standen sie dem Grundbuchamt mit mehreren Mitarbeitern vor und mussten sich nur dem Notar gegenüber verantworten (einmal in der Woche). Darüber hinaus wurden sie in den Gemeinden meist sehr schnell befördert und befinden sich meist in der Besoldungsordnung A11 aufwärts. Nach der Abgabe der Grundbuchämter bekommen sie von den Gemeinden regelmäßig einen herausgehobenen Verwaltungsposten mit Personalverantwortung (z.B. Leitung Liegenschaftsamt oder Ordnungsamt). Warum sollte so jemand sich in ein 5qm Büro sperren lassen und künftig Akten am Bildschirm wegklotzen? Und dazu auch noch ohne Personalverantwortung, ohne Kontakt zur Bevölkerung und ggf. mit langen Wegen zur Arbeit! Von den mir bekannten Ratschreibern will jedenfalls keiner an ein zentrales Grundbuchamt.
    Außerdem: Fachlich war ich mit der Arbeit der Ratschreiber genauso zufrieden, wie ich es derzeit mit der Arbeitsqualität der Rechtspfleger an den zentralen Grundbuchämtern bin. Der eigentliche Unterscheid ist der: Während die neue Rechtspflegergeneration jede Kleinigkeit rügt, neigt der Ratschreiber dazu auch mal ein Auge zu viel zuzudrücken. Beides ist problematisch. Ich denke daher, dass ein paar gestandene Ratschreiber den jungen Rechtspflegern am zentralen Grundbuchamt als Ausgleich ganz gut getan hätten. Aber, wie gesagt, ich habe, Gesetzesänderung hin, Gesetzesänderung her, dahingehend keine Hoffnung. Spätestens durch die Diskussionen hier im Forum sollte auch der letzte Wechselwillige verschreckt sein.

  • Die Diskussion dreht sich ja fast ausschließlich und in erster Linie um die Beschlussfertiger. Das sind mittlere Beamte im Landesdienst. Dass ein im Zweifel bereits hochbesoldeter Ratsschreiber sich die Geburtswehen dieser Grundbuchamtsreform antun wird und in den Landesdienst wechselt, na ja, darum geht es im Kern vermutlich tatsächlich niemandem.

    Ob das mit den jungen Rechtspflegern und dem Rügen jeder Kleinigkeit so stimmt, weiß ich nicht und kann ich nicht beurteilen.
    Im württembergischen Landesteil wird das aber sicherlich zukünftig von den Notaren ähnlich empfunden werden. Das ist aber kein Wunder. Früher und heute noch trug/trägt der Notar das im Grundbuch ein, was er vorher im Zweifel selbst beurkundet hat. Praktisch zwar, aber auch so richtig richtig?

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Nach der Tagesordnung:
    21:37 TOP 16 * Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg
    21:37 TOP 17 Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
    22:07 TOP 18 * Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
    und dem ebenfalls um 22.07 Uhr vorgesehenen Sitzungsende
    wird wohl mehr als Durchwinken nicht zu erwarten sein.

    @einnotar: Da fürchte ich aber, dass die Notare zum Abbau der Rückstände herangezogen werden. Kannst ja schon mal das Stereogucken auf zwei Bildschirme üben:teufel:

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • TOP 16 wurde soeben von der Tagesordnung abgesetzt. Was immer das bedeuten mag :confused::confused:

  • Bundestag im live-Ticker? :wechlach:

    Prinz, meinst Du, dass Notare, die im Staatsdienst bleiben, also nicht "öffentlicher Notar" gegen ihren ausdrücklichen Willen an zentrale Grundbuchämter versetzt bzw abgeordnet werden werden? Oder meinst Du das Abbauen von Rückständen vor der Übergabe ans jeweilige zentrale Grundbuchamt? Da rechne ich auch mit lauter blauen Wundern. :cool:


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Beim Zentralgrundbuch und beim "Bereichsrechtspfleger" verhält es sich nach meiner Ansicht so, dass die Rechtspflegerschaft - und damit meine ich jeden Einzelnen - wieder einmal nicht rechtzeitig "den Hintern hochgebracht" hat.

    "Ich bin ja nicht in BaWü, betrifft mich also nicht." "Ich bin zwar in BaWü, aber nicht in Grundbuchsachen tätig, betrifft mich also nicht." "Ich bin zwar in BaWü und mache (vielleicht mal) Grundbuchsachen, aber so schlimm wird es schon nicht werden, warten wir einfach mal ab."

    Und so weiter.

    Jetzt im nachhinein auf den Verband zu schimpfen, ist daher aus meiner Sicht etwas zu billig.

    Und die von Tommy geäußerte Hoffung

    Man hört, dass die Hausspitze des JuM in Person unserer neuen Frau MD sich in Kürze ein eigenes Bild von den Grundbuchämtern machen möchte und dessenthalben die Behörden vor Ort besuchen wird. Auch da wo es besonders unrund läuft. Da sollten die Kollegen dann nicht zu zurückhaltend sein mit dem, was sie schon immer und insbesondere über die aktuelle Situation mitteilen wollten.

    wird sich nach meiner Ansicht ebenfalls nicht erfüllen. Die Angsthasen werden sich verkriechen und den Mund halten und die Schleimer werden in vorauseilendem Gehorsam herumschwarwenzeln. Alles nur vorübergehende Anlaufschwierigkeiten. Also nichts, worüber man sich groß aufregen müsste.

    In gewisser Weise ist die Rechtspflegerschaft an ihrem Elend selbst schuld.

  • 21:40 16 * Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg

    Reden werden zu Protokoll gegeben

    Gesetzentwurf 18/70 (Beschlussempfehlung 18/2644: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

    http://www.bundestag.de/dokumente_tage…wp=18&number=54

    (dort jetzt auch verlinkte Beschlussempfehlung 18/2644)

    online: Meine Fantasie reicht für beides. Ich denke aber eher daran, dass weder genügend Ratschreiber, noch genügend Beschlussfertiger, die ja zunächst einmal die 8-monatige Ausbildung erfolgreich hinter sich bringen müssen, zur Verfügung stehen werden, um 10000 Rückstände zeitnah abbauen zu können. Und von einem Crashkurs für Angestellte habe ich auch nichts gehört…:eek:Wenn Du von 220 Arbeitstagen und einem Schnitt von 5 Fällen ausgehst, kannst Du Dir ja ausrechnen, wieviele Kräfte je Amt benötigt werden, um allein die Rückstände abzubauen. Und die laufenden Fälle dürften auch nicht weniger werden, ganz zu schweigen von den „Zeitbomben“, die noch keiner in Angriff genommen hat, weil er dann seinen Schnitt noch weiter verringert.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Um die Grundbuchreform zu retten und Schaden von den Bürgern abzuwenden, hätte ich ein paar Vorschläge.
    1) Aussetzen der Grundbuchreform, d.h. keine Übertragung von zusätzlichen Grundbuchämtern mehr auf die zentralen Grundbuchämter, bis dort wieder normale Zustände herrschen. Für mich als grundbuchvollziehenden Notar würde dies unterm Strich keine Mehrbelastung bedeuten. Die Vollzugsüberwachung, das Beruhigen verärgerter Bürger und das Rumschlagen mit überkritischen Rechtspflegern, macht mindestens genauso viel Arbeit wie der Grundbuchvollzug. Von der Mehrarbeit für mein Sekretariat durch das unsägliche einscannen sämtlicher Unterlagen ganz zu schweigen.
    2) Überdenken der Arbeitsweise der Rechtspfleger am zentralen Grundbuchamt. Beispiele: Letzte Woche habe ich eine Beanstandung wegen eines Zahlendrehers in einer Flurstücksnummer bekommen. Verkauft wurde ein Wohnungseigentum (der vollständige Beschrieb war in meiner Urkunde wiedergegeben). Diese Beanstandung hat mir, meinem Sekretariat und nicht zuletzt dem Grundbuchamt Arbeit gemacht. Hier hätte man im Wege der Auslegung problemlos aus 10.000 Rückständen 9.999 Rückstände machen können. Ein anderes Beispiel sind 7 Wochen alte Vertretungsbescheinigungen einer ausländischen GmbH. Sicher gut vertretbar hier eine nicht älter als 6 Wochen alte Bescheinigung zu verlangen. Aber „richtig richtig“? Die Liste ließe sich problemlos weiter fortsetzen.
    3) Einsatz von Unterstützungspersonal für die Rechtspfleger. Die Vorbereitung von 08/15 Eintragungen, z.B. Auflassungsvormerkungen und Grundschulden, ließe sich doch problemlos auf Unterstützungspersonal übertragen. Der Rechtspfleger bräuchte dann nur noch auf den Knopf drücken und würde sicher mehr als 5 Akten am Tag schaffen. Dieses System wird an allen bisherigen Grundbuchämtern mit Erfolg so praktiziert.

  • Um die Grundbuchreform zu retten und Schaden von den Bürgern abzuwenden, hätte ich ein paar Vorschläge.
    1) Aussetzen der Grundbuchreform, d.h. keine Übertragung von zusätzlichen Grundbuchämtern mehr auf die zentralen Grundbuchämter, bis dort wieder normale Zustände herrschen. Für mich als grundbuchvollziehenden Notar würde dies unterm Strich keine Mehrbelastung bedeuten. Die Vollzugsüberwachung, das Beruhigen verärgerter Bürger und das Rumschlagen mit überkritischen Rechtspflegern, macht mindestens genauso viel Arbeit wie der Grundbuchvollzug. Von der Mehrarbeit für mein Sekretariat durch das unsägliche einscannen sämtlicher Unterlagen ganz zu schweigen.
    2) Überdenken der Arbeitsweise der Rechtspfleger am zentralen Grundbuchamt. Beispiele: Letzte Woche habe ich eine Beanstandung wegen eines Zahlendrehers in einer Flurstücksnummer bekommen. Verkauft wurde ein Wohnungseigentum (der vollständige Beschrieb war in meiner Urkunde wiedergegeben). Diese Beanstandung hat mir, meinem Sekretariat und nicht zuletzt dem Grundbuchamt Arbeit gemacht. Hier hätte man im Wege der Auslegung problemlos aus 10.000 Rückständen 9.999 Rückstände machen können. Ein anderes Beispiel sind 7 Wochen alte Vertretungsbescheinigungen einer ausländischen GmbH. Sicher gut vertretbar hier eine nicht älter als 6 Wochen alte Bescheinigung zu verlangen. Aber „richtig richtig“? Die Liste ließe sich problemlos weiter fortsetzen.
    3) Einsatz von Unterstützungspersonal für die Rechtspfleger. Die Vorbereitung von 08/15 Eintragungen, z.B. Auflassungsvormerkungen und Grundschulden, ließe sich doch problemlos auf Unterstützungspersonal übertragen. Der Rechtspfleger bräuchte dann nur noch auf den Knopf drücken und würde sicher mehr als 5 Akten am Tag schaffen. Dieses System wird an allen bisherigen Grundbuchämtern mit Erfolg so praktiziert.

    Diese Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Sie hat nichts mit der Notariats- und Grundbuchamtsreform zu tun. Hier wird Kritik an der Arbeitsweise der Rechtspfleger geübt.

    Ein jeder Notar hat schon seine "Erfahrungen" mit Grundbuchrechtspflegern, Nachlassrechtspfleger, badischen Grundbuchratschreibern, württembergischen Notaren und Notarvertetern (auch in der jeweils weiblichen Form) gehabt.

    Klar: ich hab keine Probleme, wenn ich meine eigenen Urkunden (Muster BW) vollziehe. Ich mache selbst ja keine Fehler.

    Mit dem 4-Augen-Prinzip und der Kleinlichkeit bzw. der Großzügigkeit des anderen Augenpaares werden wir künftig leben müssen. Damit habe ich aber kein Problem.

    Wenn ich einen Schreibfehler begehe, habe ich den Fehler gemacht und muss ihn -wenn das andere Augenpaar den Fehler merkt und beanstandet- korrigieren. Den Fehler habe ja ich und nicht der Grundbuchrechtspfleger gemacht.

    Und wenn eine Vertretungsbescheinigung, die 6 Wochen alt ist, noch nicht zu alt ist, dann ist sie ab der 7. Woche im Zweifel halt zu alt, ...

    Mit diesem "Problemen" habe ich im Rest der Republik schon immer meine Freude gehabt. Ist halt so.

    Mit der Notariatsreform hat diese -m.E. nicht ganz nachzuvollziehende- Kritik nichts zu tun.

  • Mit diesem "Problemen" habe ich im Rest der Republik schon immer meine Freude gehabt.


    Wobei im Rest der Republik es auch üblich ist, dass bei Schreibfehlern (oder auch wenn z.B. eine nicht unterschriebene Ausfertigung eingereicht wurde) der Grundbuchrechtspfleger zum Telefon greift, dem Notariat das formlos mitteilt, und dann die Unterlagen nachgereicht werden. Beanstandungen i.e.S. bekomme ich im Grunde nur, wenn in der Sache selbst Dinge (jedenfalls nach Meinung des GBA) nicht in Ordnung sind.

    Wenn man hier dann immer den Dienstweg beschreitet, ist das für die Abschmelzung von Rückständen nicht gerade förderlich.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wobei im Rest der Republik es auch üblich ist, dass bei Schreibfehlern (oder auch wenn z.B. eine nicht unterschriebene Ausfertigung eingereicht wurde) der Grundbuchrechtspfleger zum Telefon greift, dem Notariat das formlos mitteilt, und dann die Unterlagen nachgereicht werden. ... Wenn man hier dann immer den Dienstweg beschreitet, ist das für die Abschmelzung von Rückständen nicht gerade förderlich.

    Nicht immer. Auch mir wurde -von einem GBA außerhalb BW- schon einmal beanstandet, dass Grundstücksbeschrieb und Grundbuchblattnummer -wegen eines (Ab-) Schreibfehlers im Grundstücksbeschrieb nicht im Sinne des -ich glaube es ist- § 28 GBO nicht übereinstimmt. Es wurde unter Fristsetzung um förmliche Schreibfehlerberichtigung gebeten. Hat das GBA sofort bekommen -neue Abschrift mit berichtigtem Schreibfehler-.

    Für die Zukunft habe ich gelernt:
    Entweder kommt eine GB-Blattabschrift als Anlage zum Kaufvertrag oder es wird das im GB von X-Stadt Blatt 12345 unter BV # gebuchte Grundstück -ohne näheren Beschrieb- verkauft. Wenn dann die Blattnummer falsch geschrieben ist, ärgere ich mich zumindest nicht -wie einnotar- über das GBA, sondern über meine eigene Blödheit.

    Ob zigtausend Rückstände zu Recht oder zu Unrecht eine besondere "Großzügigkeit" der Grundbuchrechtspfleger fordern können, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber auch hier wird gelten: Recht ist Recht. Es liegt in der Entscheidung des Rechtspflegers und ist nicht der Notariats- und Grundbuchamtsreform anzulasten.

  • Ich (aus Bayern, siehe nebenstehend) bin auch relativ kleinlich (wenn auch nicht mehr so sehr wie vor 20 Jahren, als ich angefangen habe), aber im Durchschnitt fünf oder acht Akten pro Vollzeitrechtspfleger und Tag ist in meinen Augen einfach bodenlos. Wenn das AV's und Grundschulden sind, dann liegt meines Erachtens ein ganz gravierendes strukturelles Problem in der Arbeitsorganistaion vor, wo auch immer genau. Sonst lässt sich das nur noch erklären, wenn man als Rechtspfleger die kompletten Urkunden durchliest und nach Rechtschreibfehlern absucht ...

    Ob man Schreibfehler z. B. im Rahmen des § 28 GBO per Telefon, mit normalem Brief oder mit Zwischenverfügung anspricht, ist m. E. nur eine Frage, wer womit welche Erfahrungen gemacht hat und wer sich womit auf den Schlips getreten fühlt. Zum Schildern des Problems und zum Beseitigen des Problems dauern alle drei Verfahrensweisen etwa gleich lang (insbesondere wenn man mit einrechnet, dass nicht jeder Anruf jemanden erreicht), daran kann es m. E. nicht liegen, außer ich verwende für meine Schreiben Romane als Schreibvorlage.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • I.. aber im Durchschnitt fünf oder acht Akten pro Vollzeitrechtspfleger und Tag ist in meinen Augen einfach bodenlos. Wenn das AV's und Grundschulden sind, dann liegt meines Erachtens ein ganz gravierendes strukturelles Problem in der Arbeitsorganistaion vor, wo auch immer genau. ...

    Meine -geschätzten- 5 Fälle am Tag bezogen sich auf die Rückstände. Bei denen kannst Du davon ausgehen, dass sich darunter keine AV´s und keine GS´s befinden. Bei denen lässt sich locker auch das Doppelte oder mehr bewältigen, wobei Du nicht vergessen darfst, dass die ganzheitliche Bearbeitung ja mit der Aufnahme der Daten der Beteiligten -bei Gläubigern auch der mitunter bis zu 15 stelligen Bearbeitungsnummer-, der zuständigen Finanz- oder Vermessungsbehörde etc. beginnt und mit der Anlegung der elektronischen Grundakte -dort mitunter auch dem Hineinkopieren der Vorgänge-, der Erstellung der Eintragungsnachrichten, der Kostenrechnung etc. nicht endet. Schließlich sind nebenher die eingescannte Erbscheine oder Abtretungserklärungen einzutüten und zurückzureichen, die Rück- und Sachstandsanfragen, Erinnerungen etc. zu bearbeiten. Da ich heute Abend noch ausgehen möchte, kürze ich hier mal ab. Und wenn ich mir Neulinge aus der Prüfung (oder auch Notare:):teufel:) so vorstelle, denke ich, dass 5 Fälle am Tag durchaus realistisch sein dürften.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Gut, bei dieser Art Rückstände leuchtet das sofort ein (was die Zahl "10.000 Rückstände" allerdings noch deutlich schlimmer erscheinen lässt).

    Die "ganzheitliche Bearbeitung" wird seitens der Politik aber weiterhin nicht in Frage gestellt, wie es scheint ... ?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ja bei den Rückfragen/ Erinnerungen habe ich auch schon erlebt, dass einfach mal RM eingelegt wird (besonders Kostenrechnung), ohne dass konkrete Punkte in Frage gestellt oder Ansätze moniert werden (leider auch von RAen).

    Oder in anderen Fälle fordere ich ordentlich aufgelistet an, was noch benötigt wird, je nach Rechtskenntnissen des Ast mit kurzer Erläuterung oder/und entsprechenden §§§. Bei umfangreichen Sachen nehme ich mir da auch für ein ausführlicheres Telefonat Zeit. Weist man beispielsweise darauf hin, dass eine Einreichung der noch fehlenden Unterlagen NICHT als E-Mail Anhang akzeptiert werden kann, wird das viel zu häufig ignoriert. Obwohl vorher noch die postalische Einreichung versichert wurde. Also hat man die Sache immer noch nicht vom Tisch und investiert wieder Zeit!

    Sachstandanfragen sind ja sowieso die Posteingänge über die ich mich am meisten freue.*Ironie wieder aus*

    Achja und wenn einen der PC im Stich lässt, kostet es auch Zeit:pcfrust:

    Vermutlich hat man die und ähnlich Probleme auf allen Abteilungen, aber zumindest eine Änderung der Zuständigkeit von der Kostenberechnung (mit Einholung Geschäftswert, Beantwortung von Anfragen etc.) wäre schon eine Entlastung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sally:) (27. September 2014 um 19:28) aus folgendem Grund: Wortdoppel

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