Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Weiß jemand, wie viele Betreuungen ab 1.1.2018

    a) für 1 AKA eines Rechtspflegers,

    b) für 1 AKA eines Notars (der ja auch für Statusentscheidungen wie Anordnung einer Betreuung zuständig ist),

    gerechnet werden ?

    Das weiß glaub noch niemand ganz genau,zumindest ist es wohl noch nicht öffentlich. Ich vermute aber mal:

    a) viele für die Rpfl
    b) nicht viel weniger für die Notare
    :klugschei

  • Weiß jemand, wie viele Betreuungen ab 1.1.2018

    a) für 1 AKA eines Rechtspflegers,

    gerechnet werden ?

    Um eine grobe Vorstellung vom möglichen Arbeitsumfang zu bekommen könnte man sich die (reinen) Betreuungsabteilungen der Rpfl. in Baden oder den anderen Bundesländern anschauen. Könnte mir vorstellen, dass das ähnlich wird.

  • GeHat ihr wirklich davon aus, dass 2018 (viele) Rechtspfleger bei den Nachlass- und Betreuungsabteilungen (zumindest in Württemberg) zum Einsatz kommen?

  • Gehe ich nicht davon aus.
    Die Mehrzahl wird sicher bei den ZGÄ aufschlagen.
    Auch die Rechtspfleger , die bei den Notariaten schon aufgeschlagen sind bzw. bis Ende 2017 noch werden, werden sicher nicht alle zu Nachlass/Betreuung wechseln.
    Da wird sicher der eine oder andere vorzeitig den ( württembergischen ) ZGÄ zugeschlagen.

  • Gehe ich nicht davon aus.
    Die Mehrzahl wird sicher bei den ZGÄ aufschlagen.
    Auch die Rechtspfleger , die bei den Notariaten schon aufgeschlagen sind bzw. bis Ende 2017 noch werden, werden sicher nicht alle zu Nachlass/Betreuung wechseln.
    Da wird sicher der eine oder andere vorzeitig den ( württembergischen ) ZGÄ zugeschlagen.

    Das Interesse der Notare am Nachlass- und Betreuungsgericht soll ja relativ groß sein. Ich denke also, dass es eher die Ausnahme sein wird, dass dort - zumindest in der Anfangsphase - Rechtspfleger zum Einsatz kommen werden.


  • Das Interesse der Notare am Nachlass- und Betreuungsgericht soll ja relativ groß sein. Ich denke also, dass es eher die Ausnahme sein wird, dass dort - zumindest in der Anfangsphase - Rechtspfleger zum Einsatz kommen werden.


    :daumenrau
    Für einen an das Amtsgericht versetzten Bezirksnotar sind das noch die attraktivsten Stellen.
    Umstellen müssen wird er sich trotzdem.
    Stammbäume malen sowie Rechnungslegungen prüfen , wird er künftig selber machen müssen.
    Die für ihn zuständigen Servicekräfte des Amtsgerichts haben weiß Gott was anderes zu tun.

  • Zumindest die Bezirksnotare, die ich bisher kennenlernen durfte, müssen sich da gar nicht umstellen. Die machen das bisher schon.

    Oder wie schaut das bei den Bezirksnotaren hier im Forum aus?

  • Ja, das Käuzchen kennt halt nur badische Verhältnisse. Mittleren Dienst gibts bei uns nicht. Selbst ist die Frau/der Mann

  • Ein Hoch auf die Männerquote.
    Bitte nicht falsch verstehen - ach nee, zu spät.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Bin ja gespannt, ob hier die FH eine Abbrecher-/Durchfallquote von < 20 % hinbekommt.

    Bin auch sehr gespannt, wieviel von den 18 (!] Leuten das ganze durchziehen und bestehen. [size=-2]Man könnte ja eine Umfrage anfangen..[/size]

    Ein Hoch auf die Männerquote.
    Bitte nicht falsch verstehen - ach nee, zu spät.

    Das hinten rechts auf dem Bild ist übrigens ein Dozent ;)

  • #661: Das hängt von den gestellten Anforderungen ab.

    Da es im Hinblick auf die Vorgeschichte eine einzigartige Blamage wäre, wenn ein Großteil der Bewerber mit Pauken und Trompeten durchfallen würde, gehe ich davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird.

    Damit läge man allerdings im Trend. Die Anforderungen werden immer mehr herabgeschraubt und dann wundert man sich, dass die Leute wenig (oder nichts) wissen. Wer im Hinblick auf die Qualifikation der Bewerber keinen erstklassigen Nachwuchs (mehr) generieren kann, wird später auch keine erstklassigen Rechtspfleger haben.

  • Wo wir dann auch wieder bei der Frage wären:
    Wer will bei den beruflichen und auch finanziellen Aussichten heute noch Rechtspfleger werden? Sicher nicht die 1-er Abiturienten. Wie sind denn generell die Erfahrungen mit den aktuellen Anwärtern (im Vergleich zu früheren Zeiten)?

  • Wo wir dann auch wieder bei der Frage wären:
    Wer will bei den beruflichen und auch finanziellen Aussichten heute noch Rechtspfleger werden? Sicher nicht die 1-er Abiturienten. Wie sind denn generell die Erfahrungen mit den aktuellen Anwärtern (im Vergleich zu früheren Zeiten)?


    Früher war alles besser. Sogar die Dummen waren dümmer.

    Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Staat als Dienstherr erhebliche und weiter zunehmende Nachwuchsprobleme hat. Die Vorteile, die der Beamtenstatus verspricht, werden durch die Nachteile ausgemerzt: Besoldung von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt; willkürliche Änderung der "Vertragsbedingungen" etwa durch Streichen des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, durch Selbstbehalte in der Beihilfe und andere Einschränkungen in der Leistung; weiter, gerade als Berufsanfänger, die Ungewissheit des Einsatzortes heute und in fünf Jahren; vor allem aber Motivationsbremsen durch unzulängliche Personalentwicklung, mangelnde Beförderungs- oder gar Aufstiegsmöglichkeiten, durch hinderliche Arbeitsumgebung - ForumSTAR lässt Furchtbares für die sich am Horizont zusammenbrauende E-Akte fürchten.
    Wenn ich dann noch hier im Forum lese, welcher Drangsal Rechtspfleger ausgesetzt werden und wie wenig ihnen ihre sachliche Unabhängigkeit noch wiegt, wundert mich wenig, dass sich der Bewerberkreis nicht allein aus 1a-Leuten zusammensetzt. (Auch wenn ich nicht alles von der Schulnote abhängig machen will.)

    Übrigens, dass unter den 18 Personen, für die das RpflG geändert wurde, kaum oder keine Männer sind, darf nicht verwundern. Die Leute kommen doch überwiegend aus dem mittleren Dienst der Gemeinden, und im mittleren Dienst sind Männer doch noch mehr Mangelware als unter den Rechtspflegern.

  • Trotz Personalverstärkung bekommt das GBA Villingen-Schwenningen die Probleme offenbar nicht in den Griff.

    s. die Beiträge vom 23.01.2015

    http://www.nq-online.de/nq_50_29325_Ae…ndbuchamt..html

    vom 04.03.2015,

    http://www.hans-peter-storz.de/index.php?nr=87126&menu=1

    und vom 06.03.2015

    http://www.suedkurier.de/region/kreis-k…1014500,7679610

    Von den lediglich 20 Beschwerden bei 27000 Verfahrensakten, von denen im Beitrag vom 11.10.2014 die Rede ist

    http://www.suedkurier.de/region/kreis-k…t372458,7316457

    war auch schon zuvor die Rede:

    http://www.ruby-erbrecht.de/webEdition/we_…_cmd%5B4%5D=201

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)


  • Von den lediglich 20 Beschwerden bei 27000 Verfahrensakten, von denen im Beitrag vom 11.10.2014 die Rede ist

    http://www.suedkurier.de/region/kreis-k…t372458,7316457

    Beim Amtsgericht Emmendingen hat man eine ganz einfache Methode gefunden um die Zahl der Beschwerden zur reduzieren:

    http://www.amtsgericht-emmendingen.de/pb/,Lde/Startseite

    Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, beim Amtsgericht Emmendingen per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.
    Auch Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliches können nicht per E-Mail eingelegt werden.

    Habe ich so noch nie gesehen...

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