Weiß jemand, wie viele Betreuungen ab 1.1.2018
a) für 1 AKA eines Rechtspflegers,
b) für 1 AKA eines Notars (der ja auch für Statusentscheidungen wie Anordnung einer Betreuung zuständig ist),
gerechnet werden ?
Das weiß glaub noch niemand ganz genau,zumindest ist es wohl noch nicht öffentlich. Ich vermute aber mal:
a) viele für die Rpfl
b) nicht viel weniger für die Notare