Dass es auch - und gar nicht so selten - Erbenermittlungen in ferneren Erbordnungen gibt, scheint den zuständigen Leuten nicht bekannt zu sein. Sie sollten also lieber die Finger von Dingen lassen, von denen die offentsichtlich nichts verstehen. Die besagten Hinweise sind demnach sinnlos, zwecklos und unbeachtlich.
Werden aber aufgrund ausdrücklicher Anweisung beachtet werden.
Mir er ist bekannt, dass einige Gerichte bereits nach der Anweisung alles ausgesondert haben. Da ist im Nachlassbereich bis Ende 1914 nichts mehr da.