Alles anzeigenUnd dann erhält man noch aus Bayern ständig Vollstreckungsklauseln, die mit einem maschinellen Dienstsiegel versehen sind. Halte ich für unwirksam und beanstande dementsprechend. Dann hat die Klausel halt zwei Siegelabdrücke.
§ 8 Abs. 4 AVWpG
Für die Siegelung von Schriftstücken, die mit Hilfe drucktechnischer oder elektronischer Einrichtungen erstellt werden, kann ein Abdruck des Dienstsiegels maschinell eingedruckt sein oder aufgedruckt werden.
Was ist das denn für eine Verordnung/Gesetz? Sollte dieses überhaupt bundesweit gültig sein?
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern
Danke. Also nur relevant für Bayern.