fall:
nachträgliche berh beantragt.
es geht um abwehr einer forderung i.h.v. 12,95 €. antrag unterschrieben nach dem 01.08.13 (15 € eigenanteil).
in meiner zwischenverfügung weise ich darauf hin, dass der antrag zurückzuweisen sein dürfte (mutwillen/selbstzahlervergleich).
antwort ra:
selbstzahlervergleich hinkt, da der ast. nicht rede- und schreibgewandt sei. und der ra verweist auf BVerfG 1 BvR 319-321/09.
ich kann diese entscheidung aber nirgends finden!? kann mir da einer helfen?
aber mal abgesehen vom BVerfG kann ich hier doch keine berh bewilligen, oder?