Neues Beurteilungsrecht in der bayerischen Justiz

  • Es stehen sicherlich mehr Punkte zur Verfügung. Das muss man denen am OLG Bamberg nur klar machen. Liegt also an Deiner Dienststellenleitung.

    In der Tat liegt vieles genau an der Dienststellenleitung. Nicht alles, aber mehr, als ihr manchmal lieb ist.

    Was die Arbeitsleistung von 150% angeht: Da liegt eigentlich ein anderes Problem vor. Das wird deutlicher, wenn man sich vorstellt, jeder Rechtspfleger in Bayern hätte 150% seines eigentlich Solls zu leisten. Es liegt auf der Hand, dass dann unmöglich alle Rechtspfleger gleichermaßen - sagen wir mal: 10 Punkte deswegen bekommen. Sondern dann sind 150% eben genau der Durchschnitt innerhalb der Vergleichsgruppe, und die Punkte verteilen sich nach anderen Kriterien. Die 150% Arbeitsbelastung müssen anders gelöst werden, das Beurteilungswesen ist dafür definitiv der falsche Ort.

    Zusatzpunkte hätte es, was ich mitbekommen habe, in der letzten Zeit zum Saufüttern gegeben. Haben nur leider manche Dienststellenleiter verpennt oder für unnötig gefunden. Zumindest früher A11 wäre damit so manches Mal drin gewesen. Ab dem 1.1.2014 werden die Uhren insoweit aber erst mal auf Null zurückgestellt, und dann geht das nach dem neuen System (genauer: nach dem alten System im neuen Kleid - einen uninteressierten Dienststellenleiter löst auch das neue Recht nicht ...).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...


  • Trotzdem gibt es für mich als A10 Rpfl. nur 8 Punkte:mad:, weil eben nicht mehr Punkte zur Verfügung stehen. Was man leistet ist letzten Endes absolut egal.

    Richtig - genauso ist es hier auch :mad:.


    Anders herum wird wohl eher ein Schuh draus: Wo ist es nicht so... :pff:

  • Vorweg: Dass die Beurteilungen höchst subjektiv sind und man sich selbst in der Beurteilung selten wieder erkennt, wissen wir ja alle.
    Aber: Ich verstehe nicht so recht, warum das Ausschöpfen der Notenskala auf so viel Widerstand trifft.

    Wenn in meinem Beispiel genug Beförderungsstellen da sind, um auch 1 oder 2 von den Gut-Kanditaten zu befördern, ist es doch das - vom Dienstherrn letztlich frei bestimmbare - Hilfs-Hilfs-Hilfs- Kriterium, das darüber entscheidet, wer die Stelle kriegt. Da weiß ich doch lieber schon bei meiner Beurteilung, woran ich bin, statt bei der Beförderung doch wieder auf mein Lebensalter reduziert zu werden.

    :daumenrau Das sehe ich genauso.
    Denn wofür ist einem die Note so wichtig, doch letztlich nur für die Beförderung. Und was nützt es, wenn alle supergut benotet werden, aber letztlich doch nur eine Beförderungsstelle da ist?
    Da finde ich eine vorausschauende Beurteilungspraxis besser. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Beurteiler die Richtlinien gleich anwenden. Wenn ich meinen Beamten erkläre, dass C (jetzt befriedigend) bedeutet, dass er zu 100% die Anforderungen erfüllt und befriedigend oben bedeutet, dass er in einigen Teilen sogar besser ist, gut seltener wird und sehr gut noch seltener, kann ich ihn meist überzeugen.
    Dann erfährt er von Kollegen vom anderen Gericht, dass dort alle mindestens mit gut bewertet werden und ist wieder frustriert (und ich mit).

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • genau, irgendwann ist es so aber nicht mehr erklärbar. Wenn ich trotz extrem gestiegener Anforderungen (Wegfall BegrenzungsAO) nie mehr als 8 Punkte bekommen, ein sogenannter "Edelrechtspfleger", der seit 10 Jahren dasselbe macht, aber 10 Punkte, dann ist das für mich nicht nachvollziehbar (gleiche Dienstzeit/ Prüfung/ Vorbeurteilungen, andere Behörde/Fachgebiet).
    Das es angeblich keine Beförderungsstellen gibt, weiß ich auch, mit 8 Punkten habe ich aber nicht mal eine Chance, wenn doch mal eine frei wird.

    das ist extrem frustrierend -teilweise denkt man dann schon an "Dienst nach Vorschrift" -weil es aber auf den Schultern der Kollegen landet, macht man doch weiter bis zum Zusammenbruch.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • :gruebel:
    Wieso sollte "Dienst nach Vorschrift" bei den Kollegen landen ?
    Sonst würde das ja jeder machen.:)
    Der Dienst nach Vorschrift fällt einem erst mal auf die eigenen Füsse.

    Und vertreten wird während Urlaub/Krankheit , grs. nur das was neu eingeht in dieser Zeit und nicht das , was noch immer Zimmer des abwesenden Kollegen liegen geblieben ist.
    Wär ja noch schöner.....

  • ...
    Es geht nicht darum, dass man die Noten 1 oder 6 nicht vergeben darf. Es geht darum, ob man sie vergeben MUSS.
    Wenn in einer Klasse von 20 Schülern 10 gut, 3 sehr gut, 4 befriedigend und 3 ausreichend sind, gibt es eben keine 5 und 6. Natürlich gibt es einen, der am schlechtesten ist. Aber der muss nicht zwangsläufig eine 6 bekommen. (P.S.: Andersrum: von 20 Kindern können 19 gar nicht und einer halbwegs lesen. Letztere bekommt dann eine 1, weil er der Beste ist.) Die Kriterien, welche Leistung welcher Note (oder für uns Beurteilung) entspricht, sind doch vorgegeben.


    Ja und was stört Dich jetzt an der Bayerischen Beurteilungsbekanntmachung? Stößt Du Dich etwa an Pkt. 2.2.4 Satz 3 (Die festgelegte Punkteskala bei dem Gesamturteil wie auch bei den Einzelmerkmalen ist in allen Vergleichsgruppen grundsätzlich umfassend auszuschöpfen.)? Ja, genau das stört mich. Damit wird vorgegeben, wie zu beurteilen ist, und zwar ohne Rücksicht auf den/die zu Beurteilenden.

    ...Zum Durchschnitt:
    Was beurteilungstechnisch Durchschnitt ist, kann doch nicht davon abhängen, welche Kollegen zufällig an einem Gericht arbeiten. Es muss doch nach objektiven Kriterien eines allgemein normal arbeitenden Bediensteten gehen. Sonst wären ja auch die Beurteilungen der verschiedenen Gerichte nicht miteinander vergleichbar.


    Es ist schon wichtig innerhalb der Vergleichsgruppe den Durchschnitt festzulegen. Wenn in einer Gruppe (z.B. alle A9er) die ganzen 1er FH-Absolventen sind, die von allen gelobt und zitiert werden, dann bilden die eben den Durchschnitt und der sollte im bayerischen System bei 8 bis 9 Punkten liegen. Ebenso verhält es sich in einer anderen Vergleichsgruppe (z.B. alle A12er), in dem sich die ganzen Pfeifen treffen.

    Wenn in einer Vergleichsgruppe (wie die festgelegt wird, wäre auch noch zu definieren) zufällig alle super arbeiten, ist das natürlich rein mathematisch der Durchschnitt. Beurteilungsrechtlich kann das jedoch nicht dazu führen, dass das dann der Maßstab dafür ist, was Durchschnitt ist. Das hätte auch zur Folge, dass, wenn für durchschnittliche Leistungen eine 3 vergeben wird, dann alle die super sind, nur mit 3 benotet werden.
    In einer anderen Vergleichsgruppe oder in einem anderen Jahr arbeiten dann alle "naja, geht" und die bekommen dann auch alle eine 3; notentechnisch also gleich gut wie die anderen, die alle super sind.

    Für Beurteilungen sind objektive Kriterien anzulegen. Es ist klar zu definieren, welche Leistung welcher Note/Punktzahl entspricht. Und wer die Kriterien erfüllt, bekommt die entsprechende Beurteilung. Da ist kein Raum für Vorgaben, dass das Spektrum auszunutzen ist.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Araya: Sehr schön analysiert :daumenrau Das gilt es zu verhindern!

    Ich denke, bei den leistungsstarken Kollegen wird sich nicht viel ändern. Die Schwächeren aber könnten durch niedrigere Punktwerte ihre Defizite deutlicher sehen, wenn der Beurteiler die Richtlinie ernst nimmt.

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Wenn in einer Vergleichsgruppe (wie die festgelegt wird, wäre auch noch zu definieren) zufällig alle super arbeiten, ist das natürlich rein mathematisch der Durchschnitt. Beurteilungsrechtlich kann das jedoch nicht dazu führen, dass das dann der Maßstab dafür ist, was Durchschnitt ist. Das hätte auch zur Folge, dass, wenn für durchschnittliche Leistungen eine 3 vergeben wird, dann alle die super sind, nur mit 3 benotet werden. In einer anderen Vergleichsgruppe oder in einem anderen Jahr arbeiten dann alle "naja, geht" und die bekommen dann auch alle eine 3; notentechnisch also gleich gut wie die anderen, die alle super sind.


    Geh doch mal davon aus, dass die Vergleichsgruppen wie folgt definiert sind:
    Gruppe 1 : alle A9er
    Gruppe 2 : alle A10er
    Gruppe 3 : alle A11er
    Gruppe 4 : alle A12er
    Gruppe 5 : alle A13er
    alle bezogen auf die Justiz des jeweiligen Bundeslandes. Was spricht denn dagegen, wenn sich der Durchschnitt am tatsächlichen Leistungsstand aller orientiert? Es ist doch allenfalls eine Frage des Egos, wenn ich als A10er vermeintlich schlechter beurteilt werde, als ein A9er.

    Für Beurteilungen sind objektive Kriterien anzulegen. Es ist klar zu definieren, welche Leistung welcher Note/Punktzahl entspricht. Und wer die Kriterien erfüllt, bekommt die entsprechende Beurteilung. Da ist kein Raum für Vorgaben, dass das Spektrum auszunutzen ist.


    Wie soll denn nach Deiner Vorstellung eine Leistungsgerechte Note definiert sein? Einmal und nie wieder ändern?
    Als irgendwann die ersten PKWs mit einem Airbag ausgestattet wurden, war das das Nonplusultra. Aber mit den ersten Autos, die einen Beifahrerairbag hatten, waren die Autos mit nur einem Airbag schon nur noch zweite Wahl. Schaut man sich heute um, gibt es nur noch wenige Fahrzeuge, die nicht über mehr als zwei Airbags verfügen. Wenn der ADAC so stur in der Bewertung wäre, dann würden die PKWs mit einem Airbag noch heute dem höchsten Sicherheitsstandard entsprechen. Jeder weitere Airbag wäre allenfalls schmückendes Beiwerk. Glaubst Du im Ernst, dass unter diesen Umständen auch nur ein Autohersteller mehr als ein Airbag einbauen würde?

  • Zitat

    Wie soll denn nach Deiner Vorstellung eine Leistungsgerechte Note definiert sein? Einmal und nie wieder ändern?
    Als irgendwann die ersten PKWs mit einem Airbag ausgestattet wurden, war das das Nonplusultra. Aber mit den ersten Autos, die einen Beifahrerairbag hatten, waren die Autos mit nur einem Airbag schon nur noch zweite Wahl. Schaut man sich heute um, gibt es nur noch wenige Fahrzeuge, die nicht über mehr als zwei Airbags verfügen. Wenn der ADAC so stur in der Bewertung wäre, dann würden die PKWs mit einem Airbag noch heute dem höchsten Sicherheitsstandard entsprechen. Jeder weitere Airbag wäre allenfalls schmückendes Beiwerk. Glaubst Du im Ernst, dass unter diesen Umständen auch nur ein Autohersteller mehr als ein Airbag einbauen würde?

    Araya: Die Frage ist halt, ob man die Lebensleistung eines Beamten mit der Ausstattung eines Autos vergleichen kann. In einer Schwächephase könnte es nach dem neuen Recht passieren, dass der sonst gute Beamte plötzlich deutlich abrutscht und dadurch (weiter) demotiviert wird. Schon klar: Ewige Pfründe soll es nicht geben, aber dennoch wird beim Beurteilenden einiges an Fingerspitzengefühl gefragt sein...

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Ich sehe hier nur ein Problem, das aber nicht erst durch ein neues Beurteilungssystem kommt, sondern schon immer da war: Wer kann die Leistung aller wirklich beurteilen?

  • MEINE Leistung ist objektiv an klar vorgegebenen Kriterien, die bei entsprechender Erfüllung zu einer eindeutigen Beurteilung führen, zu bewerten. Dieser Maßstab ist anzusetzen, und nichts anderes.
    Man könnte sich uU noch darüber streiten, ob für die Beförderung A9/A10 derselbe Maßstab anzulegen ist wie für A11/A12. Das hat sich dann aber. Aber den Maßstab jährlich (oder öfter, je nach offenen Beförderungsstellen) zu ändern in Abhängigkeit der Bewerber ist Willkür und nicht überprüfbar.

    Und warum soll sich die Note nicht ändern? Wenn sich die aktuelle Leistung von der bei der letzten Beurteilung unterscheidet, führt das dann doch automatisch auch zu einer anderen Note. Man kann sich verbessern, aber auch verschlechtern.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Mein Senf dazu: 1. In der Schule gibt es an die Lehrer durchaus die Vorgabe, dass der Notenspiegel sich an der Gaußschen Normalverteilung zu orientieren hat. 2. Der Notenspiegel wird in der Justiz weder früher noch jetzt ausgeschöpft. 1-3 Punkte werden faktisch nicht vergeben, denn so jemand wäre ja ungeeignet. Auf Richterebene werden 15 und 16 Punkte faktisch nur vergeben, wenn der oder diejenige zum OLG-Präsidenten/in geeignet ist. Was dabei zuerst kommt, die Eignung oder die Punkte, ist Gegenstand intensiver Diskussion (der nicht so beurteilten). Ich kann mir kaum vorstellen, dass das auf Ebene der Rechtspfleger anders gehandhabt wird, nur wäre hier statt OLG-Präsident möglicherweise Geschäftsleiter einzusetzen. 3. Bei dauerhaft gleichbleibenden Punkten wäre eine Versetzung zu erwägen. Die einzelnen Behörden/Gerichte haben unterschiedliche Notenkegel zur Verfügung, im Grundsatz gilt, dass der Notenkegel umso besser bestückt ist, je höher die Behörde/das Gericht angesiedelt ist. Die dahinterstehende Logik soll wohl, soweit ich das verstehe, sein, dass an den höherrangigen Gerichten/Behörden auch mehr höherwertiige Stellen sind, deren Inhaber ja besser sein müssen, sonst wären sie ja nicht dahin gekommen. Die Staatsanwaltschaften stehen bei gleichem Rang vom Notenkegel her meist insoweit hinten an - ob das allerdings auch auf Rechtspflegerebene gilt, ist mir unbekannt . Mit freundlichen Grüßen AndreasH

  • Das ist es eben. Wenn einen der Dienststellenleiter (hoffentlich) noch kennt (aber oftmals keine wirkliche Vorstellung von der Art der Tätigkeit hat), ist das in den höheren Gremien in der Regel nicht der Fall. Es ist mir ohnehin schleierhaft, wie die Gespräche am runden Tisch, bei denen die Rechtspfleger untereinander verglichen werden, ablaufen. Da sitzen dann doch lauter Leute zusammen, die, selbst wenn sie nur Äpfel miteinander vergleichen sollen, nur einen Bruchteil der Äpfel jemals gesehen haben. (Vom Vergleich Äpfel mit Birnen, z. B. Zwangsversteigerungsrechtspfleger in der selben Vergleichsgruppe mit Rechtspflegern der Zivilabteilung, mal ganz abgesehen).


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • []

    Ich sehe hier nur ein Problem, das aber nicht erst durch ein neues Beurteilungssystem kommt, sondern schon immer da war: Wer kann die Leistung aller wirklich beurteilen?

    Das ist es eben. Wenn einen der Dienststellenleiter (hoffentlich) noch kennt (aber oftmals keine wirkliche Vorstellung von der Art der Tätigkeit hat), ist das in den höheren Gremien in der Regel nicht der Fall. Es ist mir ohnehin schleierhaft, wie die Gespräche am runden Tisch, bei denen die Rechtspfleger untereinander verglichen werden, ablaufen. Da sitzen dann doch lauter Leute zusammen, die, selbst wenn sie nur Äpfel miteinander vergleichen sollen, nur einen Bruchteil der Äpfel jemals gesehen haben. (Vom Vergleich Äpfel mit Birnen, z. B. Zwangsversteigerungsrechtspfleger in der selben Vergleichsgruppe mit Rechtspflegern der Zivilabteilung, mal ganz abgesehen).


    Die Noten, um die es hier geht, sind zweitrangig.

    Du mußt Deine eigene Ware selber feil bieten.

    Dich verkaufen.

    Auf allen Hochzeiten tanzen, die es gibt.

    Und nicht darauf warten, dass irgendwann mal einer auf Dich zukommt und fragt: "Was machen Sie denn eigentlich so bei uns? Ich bin der Direktor. Ich soll Sie beurteilen."

    Diese Weisheit ist nicht nur am Polarkreis bekannt, sondern ist auch schon am 15. Meridian angekommen.

    Ich habe auch jahrelang wie ein Berserker im stillen Kämmerlein gearbeitet, während andere, kaum trocken hintern den Ohren, an mir vorbeizogen, nur weil sie den Draht nach oben hatten und Kontakt zum Verband pflegten.


    Ich gehe davon aus, dass in der Praxis am runden Tisch auf Landgerichts-Ebene zusammen mit den Geschäftsleitern der AG, nachdem vermutlich zuvor auf OLG-Ebene die Stellen auf die LG verteilt wurden, entschieden wird, wer befördert werden soll.
    Dort gibt es eine Stellen-Pyramide und dort wird geguckt, wann ein Platz frei wird und wer diesen einnehmen soll.
    Zum Beispiel jemand, der einem gut ins Konzept passt, jemand der pflegeleicht ist, wenn es um eine verwaltungsnahe Verwendung geht.
    Sicherlich spielen ansonsten auch soziale Aspekte eine nicht zu unterschätzenden Rolle.

    Erst danach werden m.E. dann die Beurteilungen durch die Beurteiler geformt, denen sich der LG-Präsident als Zweitbeurteiler uneingeschränkt anschließt.

    Und die Beurteilungen werden dann so ausfallen, dass das am runden Tisch des LG gefundene Ergebnis ohne Hindernisse erzielt werden kann.

    Apropos Noten: Ich hatte jahrelang Einblick in die Beurteilungen vieler Kollegen.
    Und jede Beurteilung las sich für sich alleine gesehen gut, so dass sich der Beurteilte auf die eigene Schulter klopfen konnte.

    Aber im Vergleich untereinander, bei gleicher Note, wurden die Nuancen deutlich.
    Bei besseren Beurteilungen las man dann schon häufiger die Worte: sehr, besonders, in außerordentlich Maße, reißt Bäume aus anstatt von "spitzt Bleistifte an:teufel:".

    Deshalb würde ich mich heute über irgendwelche Noten nicht mehr aufregen, sondern eher fragen: Was haben andere besser gemacht als ich.

  • ...
    Deshalb würde ich mich heute über irgendwelche Noten nicht mehr aufregen, sondern eher fragen: Was haben andere besser gemacht als ich.


    Da ist was dran, immer nur im stillen Kämmerlein seine Rechtspflegeraufgaben zu erledigen kann in der Beurteilung allenfalls zur Durchschnittsnote reichen. Um sich von der breiten Masse abzuheben, muss man schon durch Besonderheiten auffallen. Bestenfalls sind es Tätigkeiten im Bereich der gerichtsübergreifenden Fortbildung oder ähnliches, also berufliche Tätigkeit, die nach innen und außen für alle erkennbar einen positiven Eindruck hinterläßt. Schlimmstenfalls ist es ein überquellendes Dekolleté!

  • [QUOTE=Mitwisser;911570. Schlimmstenfalls ist es ein überquellendes Dekolleté![/QUOTE]

    Na,da haben wir doch mal was objektiv Messbares !

  • Ich gehe davon aus, dass in der Praxis am runden Tisch auf Landgerichts-Ebene zusammen mit den Geschäftsleitern der AG, nachdem vermutlich zuvor auf OLG-Ebene die Stellen auf die LG verteilt wurden, entschieden wird, wer befördert werden soll.

    Das sind jedenfalls hier die Geschäftsleiter nicht .
    Diese "Qualitätszirkel" auf Landgerichtsebene ( andere würden Kungelrunden dazu sagen ) finden schon noch direkt zwischen LG-Präsident und Amtsgerichtsdirektoren statt.
    Was das ( eigene ) OLG eben auch so fordert.

    Die Annahme , dass jeder Behördenvorstand die Beurteilung "seiner" Rechtspfleger/innen auch selbst schreibt , wäre geradezu aber naiv.
    Dass es in meiner Behörde wiederum "richtig" läuft ( Beurteilung durch Behördenvorstand ohne Beteiligung des Verwaltungsleiters ) , liegt in der Person meines Beurteilers.
    Kann sich auch wieder ändern , wenn der mal wechseln sollte.

  • Da ist was dran, immer nur im stillen Kämmerlein seine Rechtspflegeraufgaben zu erledigen kann in der Beurteilung allenfalls zur Durchschnittsnote reichen.


    Gerade das kann ja nie richtig sein, wenn man ernsthaft versuchen würde, Leistungen zu beurteilen.

    Aber daran krankt das Personalmanagement der Justiz insgesamt.
    Es ist nämlich eigentlich eine Hohl-Schuld des Vorgesetzten, sich von jedem Mitarbeiter selbst ein gründliches Bild zu verschaffen.
    Aus einer Vielzahl von Gründen wird das von vielen aber gerade nicht umgesetzt.

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