Es stehen sicherlich mehr Punkte zur Verfügung. Das muss man denen am OLG Bamberg nur klar machen. Liegt also an Deiner Dienststellenleitung.
In der Tat liegt vieles genau an der Dienststellenleitung. Nicht alles, aber mehr, als ihr manchmal lieb ist.
Was die Arbeitsleistung von 150% angeht: Da liegt eigentlich ein anderes Problem vor. Das wird deutlicher, wenn man sich vorstellt, jeder Rechtspfleger in Bayern hätte 150% seines eigentlich Solls zu leisten. Es liegt auf der Hand, dass dann unmöglich alle Rechtspfleger gleichermaßen - sagen wir mal: 10 Punkte deswegen bekommen. Sondern dann sind 150% eben genau der Durchschnitt innerhalb der Vergleichsgruppe, und die Punkte verteilen sich nach anderen Kriterien. Die 150% Arbeitsbelastung müssen anders gelöst werden, das Beurteilungswesen ist dafür definitiv der falsche Ort.
Zusatzpunkte hätte es, was ich mitbekommen habe, in der letzten Zeit zum Saufüttern gegeben. Haben nur leider manche Dienststellenleiter verpennt oder für unnötig gefunden. Zumindest früher A11 wäre damit so manches Mal drin gewesen. Ab dem 1.1.2014 werden die Uhren insoweit aber erst mal auf Null zurückgestellt, und dann geht das nach dem neuen System (genauer: nach dem alten System im neuen Kleid - einen uninteressierten Dienststellenleiter löst auch das neue Recht nicht ...).