Als Ergänzungspfleger zur Prüfung der Vermögensverhältnisse im Hinblick auf die familiengerichtliche Genehmigung zur Ausschlagungserklärung des mind.jähr. Kindes ist mir die Akteneinsicht in der Nachlassakte nach dem Verstorbenen, aus welcher ich die Vermögenssituation des Nachlasses eruieren wollte, aus Datenschutzgründen???, verweigert worden.
Die Ablehnung erfolgte nach §13II FamFG per Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung.
Meine Herausforderungen sind die Bewertung dieses Beschlusses, da ich mich als Beteiligter (quasi gesetzlicher Erbe) nach §13I FamFG iVm §7FamFG sehe und dann fehlt mir eine Rechtsmittelbelehrung nach §39FamFG.
Meine Verständnisfragen:
- Was für ein Beteiligter bin ich?
- Gehört auf diesen Beschluss eine rechtsmittelbelehrung?