(Die hiesigen Notare nehmen normalerweise die wichtigen Anhaltspunkte zum Güterstand bei ausländischen Beteiligten in ihre Verträge auf oder vermerken z. B. "nach eigenen Angaben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebend". Wenn bei einzelnen Notaren gar nichts dazu in der Urkunde steht, kann man alles Mögliche vermuten.)
Und welchen Mehrwert hat dieser Satz "nach eigenen Angaben..." dadurch wird das Grundbuch auch nicht richtiger, wenn es nicht stimmt.