Der RefDisKE-InsVV ist jetzt mehr oder weniger offiziell da, ZInsO 2013, 2424ff, Stand 15.10.2013.
Wie sich dies auswirkt, muss man erst einmal testen. Etwas mulmig wird einem schon zumute, wenn dies das Ergebnis einer Diskussion alle Beteiligten in einem Insolvenzverfahren sein soll.
Schon einmal schön, dass nach dem Plan der Protagonisten § 13 InsVV die Mindestvergütung des TH auf 1.000,00 EUR hochgesetzt werden soll. Da hätte auch 25.000,00 EUR stehen können, ist ja keiner beschwert, weil den TH im vereinfachten Verfahren wird es nach dem 01.07.2014 nicht mehr geben.
Auch mit den Grundrechenarten hapert es, § 8 III InsVV. Um zu verhindern, dass Verfahren wegen höherer Auslagen verschleppt werden, soll es nur noch 15% der Regelvergütung !! (die es aber nicht mehr gibt, die heißt jetzt in § 2 Pauschalierter Staffelsatz) für das erste Jahr und 10% zur das zweite Jahr geben. Der Pauschsatz darf aber 30 vom Hundert der Regelvergütung (sic!) nicht übersteigen. 15 + 10 < 30, dies klappt schon in der Regel.
Vielleicht könnte man, wenn man diesen Entwurf diskutiert, voran den jeweiligen § stellen. Dies soll hier nur der Kick-off sein.