Hallo liebe Kollegen,
nach nunmehr fast 2 Jahren Abstinenz, melde ich mich aus der Elternzeit zurück.
Mache nun wieder u.a. die Aufgebotssachen und mir ist hier etwas aufgefallen, wo meine Kollegen so spontan auch keine Idee haben. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Es wurde Aufgebot für einen verloren gegangenen Grundschuldbrief beantragt und erlassen.
Es durften bis 30.10.2013 die Rechte angemeldet werden. Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte jedoch erst am 12.08.2013.
Kann ich nun den Ausschließungsbeschluss machen? Von der Veröffentlichung im Bundesanzeiger bis zum gesetzen Datum sind es keine 3 Monate. Jedoch sind nunmehr (unsere SE ist etwas bei der Bearbeitung hinterher, hab die Akte erst Freitag bekommen) mehr als 3 Monate ins Land gegangen.
Was würdet ihr tun? Neu veröffentlichen mit neuer (längerer) Frist oder den Beschluss erlassen?